Kann mir gekündigt werden, weil ich mein Unternehmen verkaufte?
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Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (36 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1954)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob durch die gesellschaftsrechtlichen Vorgänge eine Mietzinsanhebung zulässig wurde, ist für die Berechtigung der Aufkündigung bedeutungslos.OGH 3 Ob 170/04b, 22.12.2004
- Bei der Veräußerung und Fortführung eines lebenden Unternehmens ist im Zweifel anzunehmen, daß nicht die selbständige Ausnützung der Bestandrechte im Vordergrund steht.OGH 1 Ob 758/81, 02.12.1981
- Der Fall, daß ein Mieter von Betriebsräumlichkeiten aus der Gesellschaft, die in diesen Räumen ein Unternehmen betreibt, ausscheidet, ist mit dem Fall gleichartig, daß der Mieter sein in den gemieteten Räumen betriebenes Unternehmen veräußert.OGH 6 Ob 211/71, 13.10.1971
- Unternehmensveräußerung bildet Kündigungsgrund nur dann, wenn sie zur Verschleierung der Veräußerung des Bestandrechtes lediglich vorgeschützt ist.OGH 7 Ob 12/68, 21.02.1968
- Gilt auch für die Veräußerung von Teilen eines lebenden Unternehmens.OGH 5 Ob 381/66, 19.01.1967
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- Verfolgt die Veräußerung eines Unternehmens nur den Zweck, dem Erwerber die Ausnützung des wertvollen Bestandrechtes zu ermöglichen, dann ist der Kündigungstatbestand des § 19 Abs 2 Z 10 MG gegeben.OGH 6 Ob 152/65, 11.06.1965
- Herrenmoden - Damenmoden.OGH 1 Ob 36/64, 11.03.1964
- Dies gilt auch gegenüber dem Erben des Unternehmensveräußerers.OGH 6 Ob 287/63, 15.01.1964
- Eine Weiterführung des Unternehmens durch den Erwerber liegt auch dann vor, wenn nicht sämtliche Schulden übernommen wurden bzw wenn die Bestandräume des Unternehmens nun nicht zur Herstellung, sondern zur Lagerung der Erzeugnisse verwendet werden.OGH 7 Ob 44/57, 23.01.1957
- Mieter eines Geschäftslokales verkauft das dort betriebene Unternehmen unter der Bedingung, daß der Bestandgeber einer Übertragung der Bestandrechte auf den Käufer zustimmt.OGH 2 Ob 567/54, 08.10.1954
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 36.
- OGH 5 Ob 113/20h, 21.10.2020, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Verkaufen Sie einen von mehreren selbständigen Betrieben, die Sie in denselben Mieträumen führen, geht das Mietrecht nicht automatisch auf den Käufer über. Es müsste dafür aufgeteilt werden, und das ist ohne Mitwirkung des Vermieters nicht möglich. Zwei getrennte Mietverhältnisse entstehen dadurch nicht.
Der Kündigungsschutz darf nicht dadurch umgangen werden, dass im Mietvertrag ganz allgemein der Verkauf der Liegenschaft als wichtiger Grund vereinbart wird, ohne dass der Vermieter ein Bedürfnis nach dieser Auflösungsmöglichkeit hat. Zulässig ist es dagegen etwa, den ernstlich erwogenen Verkauf eines Einfamilienhauses oder eines Objekts in einem Fabriksareal als Kündigungsgrund zu vereinbaren. In einem solchen Fall kann auch der neue Eigentümer die Kündigung aussprechen.