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Kann mir gekündigt werden, weil ich mein Unternehmen verkaufte?

günstig für Mieter betrifft Geschäftsraummieter, Unternehmer, Vermieter
Nein. Wird ein Unternehmen veräußert und vom Erwerber weitergeführt, ist das kein Kündigungsgrund; im Zweifel steht dann nicht die Ausnützung des Mietrechts im Vordergrund. Anders liegt es nur, wenn der Verkauf bloß vorgeschoben ist, um in Wahrheit das Mietrecht zu übertragen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1954, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (36 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1954)

§ 19 Abs 2 Z 10 MG ist nicht anwendbar, wenn ein Unternehmen veräußert wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 10 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068450 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 36.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Betriebsverkauf und Übergang der Mietrechte

Nein. Verkaufen Sie einen von mehreren selbständigen Betrieben, die Sie in denselben Mieträumen führen, geht das Mietrecht nicht automatisch auf den Käufer über. Es müsste dafür aufgeteilt werden, und das ist ohne Mitwirkung des Vermieters nicht möglich. Zwei getrennte Mietverhältnisse entstehen dadurch nicht.

günstig für Vermieter Verkauf als vereinbarter Kündigungsgrund

Der Kündigungsschutz darf nicht dadurch umgangen werden, dass im Mietvertrag ganz allgemein der Verkauf der Liegenschaft als wichtiger Grund vereinbart wird, ohne dass der Vermieter ein Bedürfnis nach dieser Auflösungsmöglichkeit hat. Zulässig ist es dagegen etwa, den ernstlich erwogenen Verkauf eines Einfamilienhauses oder eines Objekts in einem Fabriksareal als Kündigungsgrund zu vereinbaren. In einem solchen Fall kann auch der neue Eigentümer die Kündigung aussprechen.

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