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Welchen Teil der Wohnung darf der Vermieter aufkündigen?

günstig für Mieter betrifft Eintrittsberechtigte, Mieter, Vermieter
Aufgekündigt werden kann jener Teil, den der verstorbene Hauptmieter benützt hat und für den beim Eintretenden auf absehbare Zeit kein Wohnbedürfnis besteht. Dieser Teil muss für ihn schlicht überflüssig sein. Beurteilt wird das nicht nach einer gedachten Normperson, sondern nach der konkreten Lage und Nutzung durch ihn und seine Angehörigen.

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Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1969)

Die Voraussetzungen einer Teilkündigung nach § 19 Abs 2 Z 11 MG werden von der Rechtsprechung (SZ 17/104, MietSlg 7426, 8223, 17502 ua) als gegeben angesehen, wenn der vom verstorbenen Hauptmieter bis zu seinem Ableben benützte Wohnungsteil aufgekündigt wird und für den Eintrittsberechtigten bezüglich dieses Wohnungsteiles ein Wohnbedürfnis für absehbare Zeit nicht besteht. Es muß durch den Erwerb des vom verstorbenen Hauptmieter benützten Teiles des Mietgegenstandes der Wohnbedarf des Eintrittsberechtigten überschritten und dieser Wohnungsteil für den Eintrittsberechtigten als überflüssig bezeichnet werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068656 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Teilkündigung nach dem Tod des Mieters

Ja. Eine solche Teilkündigung ist nicht auf jene Räume beschränkt, die der verstorbene Mieter allein benützt hat. Entscheidend ist, ob zwischen dem Wohnbedürfnis des Eintretenden und dem Umfang der ganzen Wohnung ein krasses Missverhältnis besteht.

günstig für Vermieter Teilkündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann einzelne Teile Ihrer Wohnung aufkündigen, wenn er sie dringend selbst braucht. Für diese Teilkündigung gilt die sonst nötige Mindestdauer seines Eigentums am Haus nicht. Sie ist ein eigenständiger Kündigungsgrund.

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