Kann der Vermieter nur einen Teil der Wohnung kündigen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1952, zuletzt bestätigt am 21.11.2018 (12 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1952)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Es handelt sich dabei nicht um eine Analogie zu § 22 MG sondern um die Auswirkungen der Bestimmungen des § 19 Abs 2 Z 11 MG selbst.OGH 1 Ob 124/65, 04.11.1965
- Es handelt sich dabei nicht um eine Analogie zu § 22 MG, sondern um die Auswirkungen der Bestimmungen des § 19 Abs 2 Z 11 MG selbst.OGH 6 Ob 151/62, 04.07.1962
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068671 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 12.
- OGH 1 Ob 99/18t, 21.11.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Aufgekündigt werden kann jener Teil, den der verstorbene Hauptmieter benützt hat und für den beim Eintretenden auf absehbare Zeit kein Wohnbedürfnis besteht. Dieser Teil muss für ihn schlicht überflüssig sein. Beurteilt wird das nicht nach einer gedachten Normperson, sondern nach der konkreten Lage und Nutzung durch ihn und seine Angehörigen.
Ja. Sie können mit dem bisherigen Hauptmieter vereinbaren, dass die Mietrechte erst zu einem späteren Zeitpunkt auf Sie übergehen. Das kann auch der Zeitpunkt des Todes des bisherigen Hauptmieters sein.