Gilt der strenge Maßstab auch bei einer Teilkündigung?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 19.09.2024 (16 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die Behinderung der Ausweitung eines Geschäftsbetriebes kann nicht als Notstand angesehen werden.OGH 6 Ob 534/83, 12.04.1984
- Nur die Bequemlichkeit des Vermieters beeinträchtigende Unzukömmlichkeiten reichen in keinem Fall für eine Aufkündigung aus.OGH 1 Ob 702/80, 31.10.1980
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069125 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 16.
- OGH 9 Ob 11/24v, 19.09.2024, Fall aus Wien
Genannte Normen
MG §22 Abs1 A
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Vermieter kann einzelne Teile Ihrer Wohnung aufkündigen, wenn er sie dringend selbst braucht. Für diese Teilkündigung gilt die sonst nötige Mindestdauer seines Eigentums am Haus nicht. Sie ist ein eigenständiger Kündigungsgrund.
Ja. Weil eine Kündigung eingeschränkt oder in ihrem Gegenstand verändert werden kann, ist eine Teilkündigung aus jedem Kündigungsgrund zulässig. Das gilt auch dann, wenn sie von vornherein nur für einen Teil eingebracht wird.