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Läuft die Miete weiter, wenn niemand eintreten darf?

betrifft Erben, Vermieter, Mieter, Verlassenschaft
Gibt es nach dem Tod des Mieters niemanden, der in den Vertrag eintreten darf, so kann der Vermieter das Mietverhältnis aus diesem Grund aufkündigen. Bis zu dieser Kündigung besteht der Mietvertrag aber weiter, und zwar mit dem noch nicht verteilten Nachlass.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 29.07.2025 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Fehlt es an eintrittsberechtigten Personen, kann der Vermieter ein den gesetzlichen Kündigungsbeschränkungen unterliegendes Bestandverhältnis gemäß § 30 Abs 2 Z 5 MRG kündigen. Das ändert jedoch nichts daran, dass der Mietvertrag - hier mit dem ruhenden Nachlass - bis zu dessen Kündigung fortbesteht.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103727 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 10.

Im Gesetz

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