Verliere ich die Wohnung, wenn ich beruflich ins Ausland ziehe?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1951, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (29 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1951)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dringendes Wohnbedürfnis ist nur dann zu prüfen, wenn die vermietete Wohnung weder vom Mieter noch von eintrittsberechtigten Personen regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet wird.OGH 8 Ob 539/81, 28.01.1982
- Schutzwürdiges Interesse bejaht bei Betreuung des schwerkranken fünfundsiebzigjährigen Ehemannes außerhalb der Wohnung.OGH 6 Ob 131/74, 11.07.1974
- Auf eine ungewisse, in der Zukunft liegende Möglichkeit des Bedarfes ist nicht Bedacht zu nehmen.OGH 3 Ob 56/74, 02.04.1974
- Auf eine ungewisse in der Zukunft liegende Möglichkeit eines Bedarfes bei bereits mehrjähriger Abwesenheit kann auch dann nicht Bedacht genommen werden, wenn der Bedarfsfall zum Zeitpunkt des Revisionsverfahrens eintritt.OGH 6 Ob 207/70, 16.09.1970
- Umstände des Einzelfalles sind maßgebend.OGH 6 Ob 316/67, 22.11.1967
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Verlust der Dienstwohnung.OGH 6 Ob 304/63, 20.11.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068694 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 29.
- OGH 3 Ob 233/24x, 22.01.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Wenn Sie die Wohnung aus beruflichen Gründen nur selten benützen, hindert das die Kündigung nur, solange dieser Zustand vorübergehend ist. Steht Ihre Rückkehr in naher Zukunft konkret fest, bleibt Ihr schutzwürdiges Interesse selbst dann bestehen, wenn Sie am Arbeitsort eine eigene Wohnung haben. Eine jahrelange berufliche Abwesenheit rechtfertigt die Kündigung nur, wenn kein konkreter Rückkehrtermin feststeht.
Ein dringendes Wohnbedürfnis besteht, wenn Sie ein echtes schutzwürdiges Interesse an der Wohnung haben. Das ist der Fall, wenn Ihr Wohnbedürfnis nicht anderweitig gedeckt ist, Sie die Wohnung also weiterhin zum Wohnen brauchen.