Darf mir gekündigt werden, wenn ich beruflich woanders wohne?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1982)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Aufgabe des Betriebes in etwa fünf Jahren.OGH 7 Ob 527/88, 24.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 5 Ob 194/23z, 23.11.2023, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ihr schutzwürdiges Interesse an der Wohnung zählt nur, wenn es zur Zeit der Kündigung besteht oder in naher Zukunft sicher zu erwarten ist. Geben Sie den Mittelpunkt Ihrer Lebensführung und Ihres Familienlebens in der Wohnung auf und verlegen ihn ins Ausland, wird dort kein regelmäßiges Wohnbedürfnis mehr befriedigt. Daran ändert auch ein beruflicher Grund nichts.
Nein. Ein schutzwürdiges Interesse haben Sie nur, wenn feststeht, dass Sie die Wohnung in naher Zukunft mit Sicherheit wieder benötigen. Ungewisse Möglichkeiten bleiben außer Betracht, und Sie müssen konkret vorbringen und beweisen, warum Sie zurückkehren werden.