Zum Inhalt springen

Darf mir gekündigt werden, wenn ich beruflich woanders wohne?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter
Wenn Sie die Wohnung aus beruflichen Gründen nur selten benützen, hindert das die Kündigung nur, solange dieser Zustand vorübergehend ist. Steht Ihre Rückkehr in naher Zukunft konkret fest, bleibt Ihr schutzwürdiges Interesse selbst dann bestehen, wenn Sie am Arbeitsort eine eigene Wohnung haben. Eine jahrelange berufliche Abwesenheit rechtfertigt die Kündigung nur, wenn kein konkreter Rückkehrtermin feststeht.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 23.11.2023 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Eine nicht regelmäßige Benützung der Wohnung aus beruflichen Gründen (drei bis vier mal jährlich) schließt den Kündigungsgrund des § 19 Abs 2 Z 13 MG nur dann aus, wenn es sich um einen vorübergehenden Zustand handelt (MietSlg 5934, 15440, 27425, 29365/30 ua). Unter dieser Voraussetzung ist allerdings ein schutzwürdiges Interesse des Mieters bei einer konkret in naher Zukunft zu erwartenden Rückkehr (in zwei Jahren) in die aufgekündigte Wohnung selbst dann zu bejahen, wenn der Mieter am Ort der Berufsausübung über eine eigene Wohnung verfügt (MietSlg 30426 ua). Eine jahrelange Abwesenheit aus beruflichen Gründen rechtfertigt somit die Kündigung nur, wenn nicht ein konkreter Rückkehrtermin feststeht, dabei ist allerdings auf ungewisse, in der Zukunft liegende Möglichkeiten nicht Bedacht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069321 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Wohnbedürfnis bei Aufenthalt im Ausland

Ihr schutzwürdiges Interesse an der Wohnung zählt nur, wenn es zur Zeit der Kündigung besteht oder in naher Zukunft sicher zu erwarten ist. Geben Sie den Mittelpunkt Ihrer Lebensführung und Ihres Familienlebens in der Wohnung auf und verlegen ihn ins Ausland, wird dort kein regelmäßiges Wohnbedürfnis mehr befriedigt. Daran ändert auch ein beruflicher Grund nichts.

günstig für Vermieter Kündigung wegen nicht benützter Wohnung

Nein. Ein schutzwürdiges Interesse haben Sie nur, wenn feststeht, dass Sie die Wohnung in naher Zukunft mit Sicherheit wieder benötigen. Ungewisse Möglichkeiten bleiben außer Betracht, und Sie müssen konkret vorbringen und beweisen, warum Sie zurückkehren werden.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Kündigung bei Wohn- und Geschäftsnutzung
Mietrecht · Kündigung wegen fehlenden Wohnbedürfnisses
Mietrecht · Zweitwohnung und schutzwürdiges Interesse