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Reicht die Möglichkeit, dass ich die Wohnung später brauche?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Nein. Ein schutzwürdiges Interesse haben Sie nur, wenn feststeht, dass Sie die Wohnung in naher Zukunft mit Sicherheit wieder benötigen. Ungewisse Möglichkeiten bleiben außer Betracht, und Sie müssen konkret vorbringen und beweisen, warum Sie zurückkehren werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 22.01.2025 (51 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Auch wenn der Mieter die Wohnung nicht regelmäßig zu Wohnzwecken verwendet, berechtigt dies den Vermieter dann nicht zur Kündigung, wenn der Mieter ein schutzwürdiges Interesse an der Aufrechterhaltung des Mietvertrages hat. Diese Voraussetzung ist allerdings nur erfüllt, wenn feststeht, dass der Mieter die Wohnung mit Sicherheit in naher Zukunft wieder benötigen wird. Auf ungewisse, in der Zukunft liegende Möglichkeiten ist nicht in Bedacht zu nehmen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 16 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0079210 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 6 von 51.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kündigung bei beruflicher Abwesenheit

Wenn Sie die Wohnung aus beruflichen Gründen nur selten benützen, hindert das die Kündigung nur, solange dieser Zustand vorübergehend ist. Steht Ihre Rückkehr in naher Zukunft konkret fest, bleibt Ihr schutzwürdiges Interesse selbst dann bestehen, wenn Sie am Arbeitsort eine eigene Wohnung haben. Eine jahrelange berufliche Abwesenheit rechtfertigt die Kündigung nur, wenn kein konkreter Rückkehrtermin feststeht.

günstig für Mieter Dringendes Wohnbedürfnis des Mieters

Ein dringendes Wohnbedürfnis besteht, wenn Sie ein echtes schutzwürdiges Interesse an der Wohnung haben. Das ist der Fall, wenn Ihr Wohnbedürfnis nicht anderweitig gedeckt ist, Sie die Wohnung also weiterhin zum Wohnen brauchen.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Kündigung wegen fehlenden Wohnbedürfnisses
Mietrecht · Nichtbenützung und schutzwürdiges Interesse
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