Muss die Übergabe gleich beim Auszug erfolgen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1977, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (10 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1977)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Zur Mietrechtsübertragung nach § 19 Abs 4 MG ist es nicht erforderlich, dass die - auch schlüssig erklärbare - Willenseinigung zwischen weichendem Mieter und eintrittsberechtigten Angehörigen bereits im Zeitpunkt des Auszuges des Mieters aus der Wohnung wirksam wurde. Übertragung der Mietrechte nicht sofort und unbedingt, sondern auf den Todesfall ist möglich.OGH 6 Ob 686/80, 17.07.1980
- In diesem Fall ist die geforderte Frist des gemeinsamen Haushaltes (von zwei bis fünf Jahren) vom Zeitpunkt des Verlassens der Wohnung durch den Mieter an zurückzurechnen.OGH 7 Ob 616/79, 21.06.1979
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068962 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 10.
- OGH 8 Ob 8/18m, 23.03.2018
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wenn Sie nur gelegentlich in der Wohnung des Mieters übernachten oder sich dort bloß aufhalten, um den kranken Mieter zu pflegen, besteht kein gemeinsamer Haushalt. Damit fehlt eine Voraussetzung dafür, nach seinem Tod in den Mietvertrag einzutreten.
Nur unter Voraussetzungen. Geben Sie die Wohnung an eine andere Person weiter, kann der Vermieter kündigen. Dagegen können Sie sich nur wehren, wenn diese Person eintrittsberechtigt ist und die Wohnung selbst dringend zum Wohnen benötigt.