Wann gilt die Wohnung als an den Angehörigen übergeben?
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Ständige Rechtsprechung seit 1963, zuletzt bestätigt am 23.03.2018 (28 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1963)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Bei der Weitergabe iSd § 30 Abs 2 Z 4 erster Fall MRG geht es um die Überlassung des Mietgegenstandes an Dritte, also um den tatsächlichen Vorgang des Verlassens der Wohnung durch den Mieter und deren Übernahme durch einen Dritten, die zu keiner Änderung der Parteien des bestehenden Mietvertrages führt. Dieser Vorgang muss vom Willen der Parteien, vor allem des die Wohnung verlassenden Mieters, umfasst sein.OGH 3 Ob 129/13m, 21.08.2013
- Es muss die nunmehrige alleinige Benützung der Wohnung durch den zurückbleibenden Verwandten vom Willen der Parteien zumindest konkludent umfasst sein.OGH 7 Ob 41/08t, 12.03.2008
- Diese Absicht muß erklärt oder doch aus dem Verhalten einwandfrei erschließbar sein.OGH 6 Ob 19/69, 05.02.1969
- Haben Eheleute eine Wohnung gemeinsam gemietet, so bildet sie hinsichtlich dieser Wohnung eine Gemeinschaft nach § 825 ABGB. Weder die Anteilsrechte des Ehemannes als Mitmieter noch seine Mietrechte als naher Angehöriger im Sinne des § 19 Abs 2 Z 10 MG können aber gegen den Willen des anderen Ehepartners auf diesen übertragen werden.OGH 7 Ob 2/68, 10.01.1968
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068541 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 28.
- OGH 8 Ob 8/18m, 23.03.2018
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 12 · Abtretung des Mietrechts
- MRG § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bestand beim Auszug des Mieters noch ein gemeinsamer Haushalt mit dem nahen Angehörigen, beendete dieser die Benützung aber und zog erst Jahre später wieder ein, ohne dass damals ein gemeinsamer Haushalt bestand, kann der Vermieter kündigen. Der Kündigungsgrund der Weitergabe liegt dann vor.
Nur unter Voraussetzungen. Geben Sie die Wohnung an eine andere Person weiter, kann der Vermieter kündigen. Dagegen können Sie sich nur wehren, wenn diese Person eintrittsberechtigt ist und die Wohnung selbst dringend zum Wohnen benötigt.