Darf mir gekündigt werden, weil ich zwei Wohnungen habe?
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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 20.11.2018 (37 Entscheidungen).
Stichwort des Gerichts (1962)
Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Vorübergehende Nichtbenutzung infolge Pflege der im Ausland lebenden Mutter in deren Haus.OGH 4 Ob 238/12x, 15.01.2013
- Das Vorhandensein eines eigenen Hauses schließt das dringende Wohnbedürfnis an der aufgekündigten Wohnung dann nicht unbedingt aus, wenn das Haus an einem anderen Ort liegt und die Anwesenheit am Ort der aufgekündigten Wohnung erforderlich ist.OGH 9 Ob 78/01p, 25.04.2001
- Hier: Lebensgemeinschaft beziehungsweise Wirtschaftsgemeinschaft.OGH 3 Ob 558/77, 21.02.1978
- Doch wird dabei in der Regel nur hinsichtlich einer der beiden Wohnungen ein schutzwürdiges Interesse des Mieters bestehen.OGH 3 Ob 10/75, 04.03.1975
- Vierundsechzigjährige pflegt nach Heirat ihren kränklichen Mann und hält sich fallweise in dessen Wohnung auf.OGH 1 Ob 90/73, 06.06.1973
- Das schutzwürdige Interesse des Mieters ist aber dann zu bejahen, wenn sich ein wirtschaftlicher und familiärer Schwerpunkt mindestens zum Teil noch in der aufgekündigten Wohnung befindet. Für die Berechtigung einer auf § 19 Abs 2 Z 13 MG beruhenden Kündigung ist nicht entscheidend, ob es dem Mieter zugemutet werden kann, ausschließlich in seiner Zweitwohnung zu leben, dh den wirtschaftlichen und familiären Schwerpunkt seines Lebens in die Zweitwohnung zu verlegen.OGH 7 Ob 262/72, 29.11.1972
- Vorübergehende berufsbedingte Abwesenheit eines Arztes.OGH 2 Ob 264/65, 09.09.1965
- Zum Wohnen gehört nicht unbedingt das Schlafen.OGH 6 Ob 342/64, 20.01.1965
- Der Kündigung wurde hier stattgegeben.OGH 6 Ob 44/63, 07.03.1963
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 37.
- OGH 10 Ob 85/18z, 20.11.2018, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 70/17f, 29.08.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Ein schutzwürdiges Interesse haben Sie nur, wenn feststeht, dass Sie die Wohnung in naher Zukunft mit Sicherheit wieder benötigen. Ungewisse Möglichkeiten bleiben außer Betracht, und Sie müssen konkret vorbringen und beweisen, warum Sie zurückkehren werden.
Ja, das kann ein Kündigungsgrund sein. Wer die Wohnung nur als gelegentliches Absteigquartier in der Nähe seiner Geschäfte nutzt, hat kein schutzwürdiges Wohnbedürfnis. Ihr Interesse an der Wohnung muss über bloße Bequemlichkeit hinausgehen und sie muss regelmäßig zum Wohnen verwendet werden.