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Darf mir gekündigt werden, weil ich zwei Wohnungen habe?

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Nicht ohne Weiteres. Zwei Wohnungen allein sind noch kein Kündigungsgrund; aufgekündigt werden darf nur bei völligem Mangel eines schutzwürdigen Interesses. Liegt Ihr wirtschaftlicher und familiärer Schwerpunkt zumindest teilweise noch in der aufgekündigten Wohnung, bleibt dieses Interesse bestehen; auch ein Haus an einem anderen Ort schließt das Wohnbedürfnis nicht zwingend aus.

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Ständige Rechtsprechung seit 1962, zuletzt bestätigt am 20.11.2018 (37 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1962)

Doppelwohnung (eigene Wohnungen des Mannes und der gekündigten Gattin) an sich noch kein Kündigungsgrund. Aufkündigung nur bei völligem Mangel eines Schutzbedürfnisses.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068997 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 37.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Nein. Ein schutzwürdiges Interesse haben Sie nur, wenn feststeht, dass Sie die Wohnung in naher Zukunft mit Sicherheit wieder benötigen. Ungewisse Möglichkeiten bleiben außer Betracht, und Sie müssen konkret vorbringen und beweisen, warum Sie zurückkehren werden.

günstig für Vermieter Kündigung wegen fehlenden Wohnbedürfnisses

Ja, das kann ein Kündigungsgrund sein. Wer die Wohnung nur als gelegentliches Absteigquartier in der Nähe seiner Geschäfte nutzt, hat kein schutzwürdiges Wohnbedürfnis. Ihr Interesse an der Wohnung muss über bloße Bequemlichkeit hinausgehen und sie muss regelmäßig zum Wohnen verwendet werden.

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