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Darf der Vermieter kündigen, wenn ich selten dort wohne?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Untermieter, Vermieter, Zweitwohnungsnutzer, Pendler
Ja, das kann ein Kündigungsgrund sein. Wer die Wohnung nur als gelegentliches Absteigquartier in der Nähe seiner Geschäfte nutzt, hat kein schutzwürdiges Wohnbedürfnis. Ihr Interesse an der Wohnung muss über bloße Bequemlichkeit hinausgehen und sie muss regelmäßig zum Wohnen verwendet werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1996, zuletzt bestätigt am 20.11.2018 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1996)

Es besteht kein dringendes Wohninteresse des Mieters, der nur ein gelegentliches Absteigquartier in der Nähe jenes Ortes haben will, an dem er einen Teil seiner geschäftlichen Tätigkeit ausübt (7 Ob 685/79).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0103931 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 5 von 15.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Kündigung wegen Nichtbenützung der Zweitwohnung

Nein, solange Sie die Wohnung in dem vereinbarten eingeschränkten Umfang nutzen. Wurde von Anfang an eine Nutzung als Zweitwohnung vereinbart, liegt der Kündigungsgrund der Nichtbenützung erst vor, wenn Sie die Wohnung nicht einmal in diesem Umfang verwenden.

günstig für Mieter Kündigung bei beruflicher Abwesenheit

Wenn Sie die Wohnung aus beruflichen Gründen nur selten benützen, hindert das die Kündigung nur, solange dieser Zustand vorübergehend ist. Steht Ihre Rückkehr in naher Zukunft konkret fest, bleibt Ihr schutzwürdiges Interesse selbst dann bestehen, wenn Sie am Arbeitsort eine eigene Wohnung haben. Eine jahrelange berufliche Abwesenheit rechtfertigt die Kündigung nur, wenn kein konkreter Rückkehrtermin feststeht.

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