Wie streng wird der Eigenbedarf des Vermieters geprüft?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 25.10.2018 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Derzeit ist in Wien eine Anspannung auf dem Wohnungsmarkt zu beobachten.OGH 1 Ob 546/91, 15.05.1991
- Bei Beurteilung der Frage, ob der Eigenbedarf durch Neuverteilung vorhandener Räume befriedigt werden kann, ist nicht in kleinlicher Weise der Nachkriegsstandard zugrundezulegen.OGH 7 Ob 527/88, 24.03.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0067660 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 6 Ob 129/18s, 25.10.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht schon deshalb. Fällt der dringende Eigenbedarf während des Verfahrens tatsächlich weg, besteht der Kündigungsgrund nicht mehr; Änderungen bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz werden berücksichtigt. Dass der Vermieter oder der Angehörige, für den gekündigt wurde, zu diesem Zeitpunkt eine andere Wohnmöglichkeit in Aussicht hat, bedeutet aber noch nicht, dass der Bedarf weggefallen ist.
Ja. Braucht die Vermieterin Platz für eine Pflegeperson und Haushaltshilfe, kann dringender Eigenbedarf vorliegen. Im entschiedenen Fall konnte eine 73-jährige Vermieterin ihren 81-jährigen Mann nicht mehr betreuen und die Hausarbeit ohne schwere gesundheitliche Gefahren nicht mehr verrichten.