Zum Inhalt springen

Wie streng ist der Eigenbedarf gegenüber einem Untermieter?

günstig für Untervermieter betrifft Untermieter, Untervermieter, Hauptmieter
Der Untervermieter muss den Gegenstand dringend brauchen, der Maßstab ist aber weniger streng als bei einer Hauptmiete. Der Bedarf muss trotzdem so schwer wiegen, dass er unbedingt gedeckt werden soll und ihm nicht anders als durch die Kündigung abgeholfen werden kann.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1961, zuletzt bestätigt am 12.06.2018 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1961)

Voraussetzung der Eigenbedarfskündigung nach § 19 Abs 2 Z 12 MG ist, daß der kündigende Untervermieter den aufgekündigten Bestandgegenstand dringend benötigt, wobei allerdings die Rechtsprechung diesem Kündigungsgrund eine weniger strenge Auslegung als dem Kündigungsgrund des dringenden Eigenbedarfes bei Hauptmieten zuteil werden läßt. Der Bedarf muß aber doch so schwerwiegend sein, daß er unbedingt gedeckt werden soll und ihm auch nicht anders als durch Kündigung abgeholfen werden kann.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069225 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Mietrecht · Wichtige Interessen des Untervermieters
Mietrecht · Kündigung durch den Untervermieter
Mietrecht · Beweislast beim dringenden Eigenbedarf
Mietrecht · Strenger Maßstab beim Eigenbedarf
Mietrecht · Dringlichkeit des Eigenbedarfs bei Kündigung