Kann ich die Zustimmung zum Umbau nachträglich einholen?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 02.09.2020 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069681 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 126/20w, 02.09.2020, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 217/16x, 20.07.2017, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Der Vermieter muss einer baubewilligungspflichtigen Veränderung nur zustimmen, wenn dadurch seine Interessen nicht beeinträchtigt werden und die Veränderung für den vereinbarten Gebrauch unbedingt notwendig ist. Beide Voraussetzungen müssen zusammentreffen.
Wer als Mieter eine an sich zulässige Veränderung ohne die vorgeschriebene Zustimmung eigenmächtig vornimmt, ist nicht schutzwürdig. Der Vermieter kann daher grundsätzlich verlangen, dass Sie den früheren Zustand wiederherstellen. Dieser Anspruch besteht so lange, bis die Zustimmung vorliegt oder als erteilt gilt oder feststeht, dass der Vermieter die Änderung dulden muss.