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Kann ein Umbau ohne Zustimmung nachträglich genehmigt werden?

günstig für Miteigentümer betrifft Miteigentümer, Wohnungseigentümer, Nachbarn
Ja, das ist möglich. Hat ein Miteigentümer die gemeinsame Sache eigenmächtig verändert, kann er beim Gericht nachträglich die Genehmigung dieser Maßnahme beantragen. Ausdrücklich geregelt ist diese Frage im Gesetz nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 25.05.2023 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Die Frage, ob Miteigentümer, die an der gemeinsamen Sache eigenmächtig Änderungen vorgenommen haben durch nachträgliche Antragstellung beim Außerstreitrichter die Genehmigung dieser Maßnahmen erlangen können, ist im Gesetze nicht ausdrücklich gelöst (SZ 23/327 contra SZ 24/58 ua).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0087222 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 11.

Im Gesetz

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