Wann werden die Eigenmittel des Vermieters beurteilt?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 17.02.2022 (8 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Anerkennung eines Eigenmittelaufwands wäre nur abträglich, wenn die betreffenden Zahlungen nachträglich als Passivum in die Hauptmietzinsabrechnung eingesetzt wurden.OGH 5 Ob 187/00m, 13.07.2000
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069740 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 8.
- OGH 5 Ob 18/22s, 17.02.2022, Fall aus Salzburg
- OGH 5 Ob 227/18w, 17.01.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 16 · Vereinbarungen über die Höhe des Hauptmietzinses
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Meist nicht. Bei der Frage, ob der Untermietzins unverhältnismäßig hoch ist, geht es um die Leistungen des Hauptmieters. Aufwendungen, die der Untermieter selbst tätigt, bleiben in der Regel unberücksichtigt, weil sie dem Hauptmieter vorerst nichts nützen und der Untermieter dafür ohnehin einen Ersatzanspruch hat.
Kennen Sie als Mieter von Geschäftsräumen schon vor der Übergabe alle Umstände, die für die Höhe des Hauptmietzinses wesentlich sind, und verpflichten Sie sich trotzdem in einem Vergleich zur Zahlung, müssen Sie die Überschreitung des zulässigen Zinses spätestens beim Abschluss dieses Vergleichs rügen.