Schadet mir eine eigene Wohnung beim Eintritt in den Mietvertrag?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 24.09.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein dringendes Wohnbedürfnis ist zu bejahen, wenn dem Eintrittsberechtigten eine andere (eigene) Wohnmöglichkeit erst rund 2 ½ Jahre nach dem Tod des Mieters zur Verfügung stünde.OGH 1 Ob 135/09y, 08.09.2009
- Hier: Dauert der Mietvertrag hinsichtlich der im Eigentum der Beklagten stehenden Eigentumswohnung im Zeitpunkt des Todes also noch ca sechs Monate an, so ist auf sie als Wohnmöglichkeit Bedacht zu nehmen.OGH 7 Ob 273/07h, 23.01.2008
- In der zu 1 Ob 589/88 ergangenen Entscheidung wurde betont, dass der Angehörige schon zum Zeitpunkt des Todes des Mieters verlässlich beurteilen konnte, in absehbarer Zeit sein Wohnbedürfnis in einer eigenen Eigentumswohnung decken zu können.OGH 1 Ob 246/06t, 28.11.2006
- Ein im Todeszeitpunkt des früheren Mieters bestehendes Eintrittsrecht eines Angehörigen kann nicht im Nachhinein dadurch wieder wegfallen, dass das zum maßgeblichen Zeitpunkt bestehende Wohnbedürfnis später auf Grund einer anderen Wohnmöglichkeit wegfällt.OGH 1 Ob 246/06t, 28.11.2006
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069802 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 5.
- OGH 8 Ob 105/18a, 24.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
- MRG § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei diesem Kündigungsgrund kommt es darauf an, ob ein dringendes Wohnbedürfnis besteht; der Mieter muss dabei nicht verstorben sein. Fehlt das dringende Bedürfnis beim Mieter selbst, kommt es darauf an, ob eine Person, die bei seinem Tod in das Mietrecht eintreten dürfte, die Wohnung dringend braucht. Der Verweis im Gesetz dient nur dazu, diesen Personenkreis zu bestimmen.
Nein, nicht zwingend. Auch wenn Ihnen an einem anderen Ort eine ausreichende und gleichwertige Wohnmöglichkeit zur Verfügung steht, kann ein dringendes Wohnbedürfnis an der Mietwohnung bestehen, wenn Ihr Aufenthalt dort unabweislich notwendig ist. Dabei kommt es auf die besonderen Umstände des Einzelfalls an, etwa auf hohes Alter und die Entfernung.