Schadet mir eine Wohnung an einem anderen Ort?
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Ständige Rechtsprechung seit 1986, zuletzt bestätigt am 25.04.2019 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1986)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Der 88jährigen Beklagten ist es in Anbetracht ihres hohen Alters und der großen Entfernung nicht zumutbar, ihren Lebensmittelpunkt von der gekündigten Wohnung in Wien in ein Haus außerhalb Wiens zu verlegen.OGH 9 Ob 88/08v, 30.09.2009
- Das Vorhandensein einer rechtlich gleichwertigen Wohnmöglichkeit muss nicht schon schematisch und generell zur Verneinung des dringenden Wohnbedürfnisses an der aufgekündigten Wohnung führen, vielmehr kann auch in diesen Fällen eine dringende Notwendigkeit bestehen, in der aufgekündigten Wohnung zu verbleiben bzw die Unzumutbarkeit, in der anderen Wohnung zu wohnen, nachgewiesen werden.OGH 9 Ob 331/00t, 24.01.2001
- Hier: Unzumutbarkeit der Übersiedlung einer 77jährigen Pensionistin von Wien nach Baden auf Grund der Umstände des Einzelfalles (im Winter ist die Straße in Baden schlecht begehbar udgl.).OGH 7 Ob 2109/96i, 17.07.1996
- Es ist dabei auf die besonderen Umstände des Einzelfalles Bedacht zu nehmen (hier: Es ist unzumutbar, eine dreieinhalb Jahrzehnte an einem Ort gestaltete Lebenswelt zu verlassen und ein ganz neues Privatleben zu beginnen).OGH 8 Ob 529/93, 22.04.1993
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069972 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 7.
- OGH 5 Ob 49/19w, 25.04.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 14 · Mietrecht im Todesfall
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ob die Wohnung des verstorbenen Mieters von einem nahen Angehörigen dringend gebraucht wird, ist nach denselben Grundsätzen zu beurteilen wie der dringende Eigenbedarf des Vermieters. Ein dringendes Wohnbedürfnis liegt nicht vor, wenn dem Angehörigen eine andere ausreichende und rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit offensteht. Steht eine rechtlich gleichwertige Wohnmöglichkeit zur Verfügung, wird nicht mehr geprüft, ob sie auch tatsächlich gleichwertig ist.
Ja, wenn Sie diese Wohnung bald selbst beziehen können. Wird Ihre befristet vermietete Eigentumswohnung schon rund acht Monate nach dem Tod des Mieters frei und legen Sie nicht dar, warum eine frühere Räumung nicht zu erreichen war, fehlt Ihnen das dringende Wohnbedürfnis an der Mietwohnung. Steht Ihnen die eigene Wohnung erst Jahre später zur Verfügung, bleibt das dringende Wohnbedürfnis bestehen.