Ist eine Klausel gültig, die mir die Erhaltung überträgt?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 30.05.2017 (20 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1988)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein nachträglicher Verzicht ist zulässig.OGH 4 Ob 191/10g, 23.03.2011
- Während die Erhaltungspflicht nach § 1096 ABGB bis zur Grenze der Sittenwidrigkeit und der Verkürzung über die Hälfte abbedungen werden kann, sind die nach § 3 MRG zu erfüllenden Pflichten relativ, nämlich zugunsten des Mieters zwingend ausgestaltet.OGH 5 Ob 17/09z, 24.03.2009
- Soweit es allerdings bloß um Verbesserungen geht, steht einem wirksamen Verzicht des Mieters auf Abgeltung der Bereicherung des Vermieters nichts im Wege.OGH 3 Ob 79/99k, 20.10.1999
- Der Klägerin kommt kein Ersatzanspruch für die Umbauarbeiten zu, die in den gemieteten Räumlichkeiten vorgenommen wurden, um die Aufnahme eines Kaffeehausbetriebes zu ermöglichen.OGH 6 Ob 174/99b, 29.09.1999
- Die Unzulässigkeit eines Vorausverzichts des Mieters hat im Wesentlichen ihren Grund darin, dass dem Mieter nicht ein wirtschaftlich unzumutbarer Mietvertrag aufgedrängt wird, er also nur die Wahl hätte, den für ihn nachteiligen Vertrag zu akzeptieren oder das Mietobjekt eben nicht zu bekommen.OGH 6 Ob 174/99b, 29.09.1999
Alle 8 Ergänzungen anzeigen
- Die Verpflichtung der Mieterin, eine mit erheblichem Aufwand verbundene Standardanhebung von Kategorie C auf Kategorie A vorzunehmen, verstößt - ohne dass ihre Nichteinhaltung mit der Auflösung des Mietvertrages sanktioniert wäre - gegen § 27 Abs 1 Z 1 MRG.OGH 8 Ob 261/98k, 15.04.1999
- Hier: § 14a Abs 2 WGG.OGH 7 Ob 2170/96k, 09.10.1996
- Bei durch das MRG geschützten Mietverhältnissen bleibt § 1096 ABGB und damit auch die Abdingbarkeit der Erhaltungspflicht des Vermieters nur so weit unberührt, als diese nicht die in § 3 Abs 2 MRG angeführten Arbeiten zum Gegenstand hat.OGH 1 Ob 589/94, 23.11.1994
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0069928 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 4 von 20.
- OGH 4 Ob 76/17f, 30.05.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 237/16p, 01.03.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 181/16b, 23.01.2017, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 110/15k, 25.01.2016
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja, aber nur dort, wo keine gesetzlichen Mietzinsgrenzen gelten. Übernehmen Sie als Mieter die Instandhaltung, gilt das als zulässig vereinbartes zusätzliches Entgelt für die Überlassung des Mietgegenstands. Wo das Mietrechtsgesetz voll gilt, kann die Erhaltungspflicht des Vermieters dagegen nicht im Voraus abbedungen werden.
In Mietverhältnissen, die nur teilweise dem Mietrechtsgesetz unterliegen und für die der Konsumentenschutz nicht gilt, darf Ihnen die Instandhaltung ab der Übergabe übertragen werden. Das gilt als Teil der Vereinbarung über den Mietzins und ist bei freier Zinsbildung zulässig. Angreifbar wäre eine solche Abrede nur wegen besonderer gesetzlicher Verstöße.