Darf mein Mietvertrag alle Reparaturen auf mich abwälzen?
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Ständige Rechtsprechung seit 2010, zuletzt bestätigt am 12.03.2026 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2010)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier. Verbandsklage; Mietvertrag im Teilanwendungsbereich des MRG [Klausel 1, 20].OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024
- Hier: Eine Klausel in Vertragsformblättern betreffend Bestandverträge über Objekte in einem Einkaufszentrum (EKZ), die eine unbeschränkte Überwälzung der Erhaltungspflicht und damit der Kosten für das gesamte EKZ auf den Bestandnehmer vorsieht, ist für diesen gröblich benachteiligend.OGH 7 Ob 93/12w, 28.11.2012
- Hier: Folgeklausel des Inhalts: Klausel 17: Diese Obliegenheit umfasst auch die entsprechenden Pflege- und Servicemaßnahmen im Zusammenhang mit der gesamten Wohnungsausstattung und somit auch der Therme. Darunter fällt unter anderem auch die Verpflichtung zur regelmäßigen Reinigung der Wohnung und der Fenster, der entsprechenden fachgerechten Behandlung der Böden und Fliesen, die Beseitigung geringfügiger Gebrauchsschäden (zB gesprungene Fliesen, beschädigte Sesselleisten, defekte und undichte Armaturen und Syphone, undichte Silikonfugen, klemmende Scharniere, etc).OGH 2 Ob 73/10i, 22.12.2010
- Eine in einer Folgeklausel vorgenommene Konkretisierung der generellen Erhaltungs- und Wartungspflicht des Mieters (im Sinne einer umfassenden Überwälzung) vermag daran nichts zu ändern, sondern sie erhärtet vielmehr den Befund einer groben Äquivalenzstörung iSd § 879 Abs 3 ABGB.OGH 2 Ob 73/10i, 22.12.2010
- Hier: Klausel, wonach die Streitteile unter Hinweis auf § 10 Abs 3 Z 1 MRG die laufenden Erhaltungs-, und soweit erforderlich, Erneuerungspflichten seitens des Mieters hinsichtlich sämtlicher mitgemieteter Einrichtungsgegenstände, Geräte und Anlagen vereinbaren (Klausel 16).OGH 2 Ob 73/10i, 22.12.2010
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0126571 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 7.
- OGH 5 Ob 100/25d, 12.03.2026, Fall aus Steiermark
- OGH 8 Ob 6/24a, 22.03.2024, Fall aus Oberösterreich
- OGH 9 Ob 4/23p, 24.01.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 879
- ABGB § 1096 · Wechselseitige Rechte
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 3 · Erhaltung
- MRG § 8 · Umfang des Benützungsrechts
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Bei Wohnungen einer gemeinnützigen Bauvereinigung kann die gesetzliche Erhaltungspflicht des Vermieters nicht durch Vertrag abbedungen werden. Für Geräte wie Durchlauferhitzer, Elektroboiler oder Thermen gilt das nicht. Wurde deren Reparatur oder Erneuerung im Vertrag auf Sie überwälzt, ist diese Vereinbarung grundsätzlich wirksam.
Ja, aber nur dort, wo keine gesetzlichen Mietzinsgrenzen gelten. Übernehmen Sie als Mieter die Instandhaltung, gilt das als zulässig vereinbartes zusätzliches Entgelt für die Überlassung des Mietgegenstands. Wo das Mietrechtsgesetz voll gilt, kann die Erhaltungspflicht des Vermieters dagegen nicht im Voraus abbedungen werden.