Zum Inhalt springen

Welcher Zeitpunkt zählt für die Frage nach meinem künftigen Wohnbedarf?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter
Beurteilt wird grundsätzlich die Lage im Zeitpunkt der Weitergabe der Wohnung. Das Gericht darf dabei auch Umstände heranziehen, die erst später abschließend beurteilbar wurden. Ereignisse, die erst nach der Weitergabe oder gar erst nach Zustellung der Kündigung eintreten, zählen dagegen nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.05.2021 (15 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Bei der Zukunftsprognose, ob der Mieter den Mietgegenstand offenbar auch in naher Zeit nicht für sich oder ein eintrittsberechtigte Person dringend benötigt, ist grundsätzlich auf den Zeitpunkt der Weitergabe des Mietgegenstandes abzustellen, doch kann die Prognose im Kündigungsprozess retrospektiv auch auf Grund von Umständen, die für das Gericht erst nach der Empfangnahme der Aufkündigung abschließend beurteilbar geworden sind, gestellt werden. Sie kann aber nicht von Ereignissen abhängen, die erst nach der Weitergabe des Mietgegenstandes oder gar erst nach Zustellung der Aufkündigung eingetreten sind.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 15.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Maßgeblicher Zeitpunkt bei der Aufkündigung

Grundsätzlich kommt es darauf an, wie die Lage bei der Zustellung der Aufkündigung war. Ausnahmsweise werden spätere Entwicklungen bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz berücksichtigt, wenn das nötig ist, um eine offenbar unbillige Entscheidung zu Lasten des Mieters zu vermeiden. Das gilt vor allem bei Kündigungsgründen, die eine Vorschau auf die Zukunft verlangen, etwa beim Eigenbedarf.

günstig für Mieter Maßgeblicher Zeitpunkt bei gerichtlicher Aufkündigung

In der Regel nein. Das Gericht prüft, ob die Kündigung schon damals, als sie eingebracht wurde, zulässig und wirksam war. Was danach geschehen ist, bleibt meist unbeachtet.

Verwandte Fragen

Mietrecht · Stichtag für das dringende Wohnbedürfnis
Mietrecht · Maßgeblicher Zeitpunkt bei Auflösung des Mietvertrags
Mietrecht · Wohnung wird in naher Zeit gebraucht