Welcher Zeitpunkt zählt für die Frage nach meinem künftigen Wohnbedarf?
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Ständige Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 20.05.2021 (15 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1984)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Notwendigkeit einer gesicherten Zukunftsprognose.OGH 5 Ob 142/08f, 26.08.2008
- Hier: Die nach dem Stand des Verfahrens am Schluss der mündlichen Streitverhandlung zu beurteilende Zukunftsprognose bezieht sich nur auf das zweite Tatbestandsmerkmal (= offenbarer Mangel eines dringenden Bedarfes an der aufgekündigten Wohnung in naher Zeit).OGH 8 Ob 1503/88, 11.02.1988
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070701 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 15.
- OGH 3 Ob 59/21d, 20.05.2021, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 68/20p, 23.10.2020, Fall aus Wien
- OGH 8 Ob 105/18a, 24.09.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Grundsätzlich kommt es darauf an, wie die Lage bei der Zustellung der Aufkündigung war. Ausnahmsweise werden spätere Entwicklungen bis zum Schluss der Verhandlung erster Instanz berücksichtigt, wenn das nötig ist, um eine offenbar unbillige Entscheidung zu Lasten des Mieters zu vermeiden. Das gilt vor allem bei Kündigungsgründen, die eine Vorschau auf die Zukunft verlangen, etwa beim Eigenbedarf.
In der Regel nein. Das Gericht prüft, ob die Kündigung schon damals, als sie eingebracht wurde, zulässig und wirksam war. Was danach geschehen ist, bleibt meist unbeachtet.