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Ab wann läuft die Frist des Vermieters für die Erhöhung?

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Die Frist für das Erhöhungsbegehren beginnt auch dann, wenn der Vermieter auf anderem Weg als durch eine Anzeige sicher vom Verkauf des Unternehmens erfährt. Bloßes Übersehen aus Nachlässigkeit reicht dafür nicht. Ist der Vermieter eine Gesellschaft, muss ein Organ oder die mit der Hausverwaltung betraute Person Bescheid wissen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1989, zuletzt bestätigt am 08.10.2024 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1989)

Die Frist für das Erhöhungsbegehren wird auch in Gang gesetzt, wenn der Vermieter auf andere Weise als durch Anzeige von der Veräußerung des Unternehmens verläßlich Kenntnis erlangt; fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. Ist der Vermieter eine juristische Person, so muß entweder ein Organ oder sonst diejenige Person Kenntnis erlangt haben, die mit der Verwaltung des Hauses, in dem sich der Mietgegenstand befindet, betraut ist.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070050 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Anzeige der Unternehmensveräußerung

Dann läuft die Frist nicht. Ohne ordnungsgemäße Anzeige kann Ihr Recht auf Anhebung des Mietzinses nicht verfallen, und Sie können ihn auch rückwirkend ab dem Zinstermin nach der Veräußerung geltend machen. Auf eine sonstige Kenntnis kommt es nicht an.

günstig für Vermieter Frist für die Anhebung des Hauptmietzinses

Die Frist, innerhalb derer der Vermieter nach einem Wechsel im Unternehmen den Mietzins anheben kann, ist eine Ausschlussfrist. Auf sie werden die Regeln über die Verjährung sinngemäß angewendet. Sie kann daher unter denselben Umständen gehemmt oder unterbrochen werden.

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