Darf mir gekündigt werden, weil ich das Lokal anders betreibe als früher?
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 23.05.2024 (7 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Die sukzessive Einschränkung der Öffnungszeiten während der Sommersaison führt bei einem Geschäft, dessen Gegenstand der Handel mit Sportartikel und der Verleih von Skiern ist und das sich in einem vorwiegend für die Ausübung des Wintersportes bekannten Touristenort befindet, nicht zu einer mangelnden Gleichwertigkeit des Geschäftsbetriebes.OGH 5 Ob 205/06t, 03.10.2006
- Hier: Die Verwendung als "Spiel-Treff" mit 24-stündiger Öffnungszeit ist nicht gleichwertig mit Verwendung als Verkaufslokal für Damenmoden.OGH 9 Ob 241/97z, 22.10.1997
- Hier: Verwendung eines Teehauses als Pizzeria - gleichwertig.OGH 4 Ob 2261/96w, 01.10.1996
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070342 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 7.
- OGH 4 Ob 47/24a, 23.05.2024, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 218/21d, 16.03.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Verlegen Sie Ihren Betrieb woanders hin und dient das Lokal nur noch als Archiv, Lager oder Abstellraum, ist das keine gleichwertige Verwendung mehr. Fehlt überhaupt eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit, liegt der Kündigungsgrund vor. Anders ist es, wenn das Lokal von Anfang an nur Nebenzwecken diente.
Bei der Frage, ob die geschäftliche Tätigkeit gleichwertig ist, zählt auch das Interesse des Vermieters an Art und Umfang der Benützung. Ist die neue Verwendung wesentlich belastender und mit größeren Belästigungen verbunden als die vereinbarte, ist sie nicht gleichwertig.