Darf mein Vermieter kündigen, wenn ich das Büro nur als Lager nutze?
Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 03.10.2018 (5 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Die Lagerung von Buchhaltungsunterlagen, für die keine Aufbewahrungspflicht mehr besteht und die daher nicht mehr laufend benötigt werden.OGH 4 Ob 537/87, 29.09.1987
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070358 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 5.
- OGH 5 Ob 98/18z, 03.10.2018, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 132/18t, 17.07.2018, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Dürfen Sie das Objekt nach dem Vertrag sowohl zum Wohnen als auch geschäftlich nutzen, verhalten Sie sich vertragsgemäß, auch wenn Sie dort nicht regelmäßig wohnen. Der Vermieter kann eine Kündigung daher nicht allein darauf stützen, dass Sie die Räume nicht zu Wohnzwecken verwenden.
Können Sie das gemietete Objekt aus Gründen, die nicht in Ihrer Sphäre liegen, nicht wie vereinbart nutzen, dürfen Sie den Vertrag vorzeitig auflösen. Ob den Vermieter ein Verschulden trifft oder ob es sich um einen Zufall handelt, spielt dabei keine Rolle.