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Darf mein Vermieter kündigen, wenn kaum Kunden ins Lokal kommen?

günstig für Vermieter betrifft Geschäftsraummieter, Vermieter, Unternehmer
Wird ein Gassenlokal nur mehr als Magazin verwendet, liegt ein Kündigungsgrund vor. Dem steht es gleich, wenn ein Verkaufslokal nur mehr als Lager dient und durchschnittlich nur einmal im Monat ein Kunde kommt, um Ware zu besichtigen und zu kaufen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 16.03.2022 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1985)

Die Verwendung eines Gassenlokales zu bloßen Magazinszwecken erfüllt den neuen Kündigungsgrund des § 30 Abs 2 Z 7 MRG. Dem steht durchaus gleich, wenn ein Verkaufslokal nur noch als Lager verwendet wird, in das durchschnittlich nur einmal im Monat noch ein Kunde kommt, um Ware zu besichtigen und zu kaufen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070381 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 7.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Regelmäßige geschäftliche Tätigkeit im Lokal

Dieser Kündigungsgrund greift nur, wenn eine regelmäßige geschäftliche Tätigkeit fehlt. Maßgeblich ist, ob der Betrieb in der vereinbarten Form und Intensität oder wenigstens in einer gleichwertigen Form geführt wird.

günstig für Mieter Üblicher Gebrauch ist kein Auflösungsgrund

Der Vertrag kann nur aufgelöst werden, wenn der Mieter das Mietobjekt ordnungswidrig benützt. Nutzt er es hingegen nur so, wie es dem vereinbarten Verwendungszweck entspricht, etwa als Gastwirtschaft, liegt kein Auflösungsgrund vor.

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