Darf mir der Vermieter wegen eines Badumbaus kündigen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 21.02.2023 (19 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Einbau einer Dusche ohne Feuchtigkeitsisolierung durch wenngleich unbefugte Fachleute vor mehreren Jahren, ohne dass Schäden entstanden sind – kein Kündigungsgrund.OGH 4 Ob 107/19t, 05.07.2019
- Hier: Unsachgemäße Installation einer Küche.OGH 6 Ob 192/15a, 23.10.2015
- Hier: Aus der unsachgemäßen Installation entstand über 20 Jahre kein Schaden und bei Erkennbarwerden von Schäden wurde der Mieter sofort tätig ‑ kein Kündigungsgrund.OGH 6 Ob 15/13v, 31.01.2013
- Auch ein unsachgemäßer Einbau einer Dusche ohne entsprechende Isolierung kann einen erheblich nachteiligen Gebrauch darstellen.OGH 8 Ob 36/09s, 18.06.2009
- In der Verneinung des Vorliegens des Kündigungsgrundes nach § 30 Abs 2 Z 3 erster Fall MRG, wenn der Mieter für die Arbeiten im Badezimmer zwar auch keine befugten Gewerbsleute herangezogen hat, aber tatsächlich eine in allen Details genau den technischen Anforderungen entsprechende Isolierung erfolgt ist, Substanzschäden überdies erst nach - nicht festgestellten - Mängeln der Wartungsfugen wahrscheinlich sind und die Träme nach den inzwischen bereits mehrere Jahre zurückliegenden Arbeiten tatsächlich keine Feuchtigkeitsschäden aufweisen, liegt keine vom Obersten Gerichtshof aufzugreifende unvertretbare Rechtsansicht.OGH 5 Ob 291/07s, 22.01.2008
Alle 7 Ergänzungen anzeigen
- Insbesondere wenn der Einbau durch nichtbefugte Gewerbsleute erfolgt.OGH 8 Ob 96/04g, 20.10.2004
- Gerade ein Badezimmereinbau ohne entsprechende Isolierung stellt einen erheblich nachteiligen Gebrauch dar.OGH 3 Ob 268/02m, 21.08.2003
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 19.
- OGH 2 Ob 13/23k, 21.02.2023, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 84/19t, 31.07.2019, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 107/19t, 05.07.2019, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 30 · Kündigungsbeschränkungen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein, nicht schon deshalb. Verbessern oder modernisieren Sie die Wohnung fachgerecht, ist das kein Kündigungsgrund, auch wenn die Baubewilligung fehlte oder kein befugter Gewerbetreibender gearbeitet hat. Anders ist es, wenn die Arbeiten der Wohnung erheblich schaden oder wichtige Interessen des Vermieters verletzen.
Auch eine bauliche Veränderung, die eine Baubewilligung braucht, ist erlaubt, wenn die Substanz des Hauses unberührt bleibt, die Änderung nicht erheblich ist und leicht wieder beseitigt werden kann. Dann bleibt Ihre Pflicht gewahrt, die Wohnung im übernommenen Zustand zurückzustellen. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis erkennbar nur, um Ihnen zu schaden, kann das als Schikane zu werten sein.