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Darf mir der Vermieter wegen eines Badumbaus kündigen?

günstig für Vermieter betrifft Mieter, Vermieter, Hauseigentümer
Bauen Sie ein Badezimmer ohne Baubewilligung auf einen weiteren Raum aus und setzen dort eine Badewanne ohne ausreichende Abdichtung ein, kann das ein schwerer Missbrauch der Wohnung sein. Entscheidend ist, dass dadurch die Gefahr deutlich steigt, dass die Holzbalken der Decke durchfeuchtet werden. Der Vermieter kann den Mietvertrag dann aus wichtigem Grund kündigen.

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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 21.02.2023 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Erheblich nachteiliger Gebrauch liegt vor, wenn ein Mieter sein schon bisher mit keiner ausreichenden Feuchtigkeitsisolierung ausgestattet gewesenes Badezimmer durch - ohne Baubewilligung durchgeführte - Umbauten auf einen weiteren Raum ausdehnt dort - wieder ohne entsprechende Feuchtigkeitsisolierung - eine Badewanne installiert und dadurch die Gefahr der Durchfeuchtung der Träme wesentlich erhöht wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 7 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070359 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Umbau des Mieters als Kündigungsgrund

Nein, nicht schon deshalb. Verbessern oder modernisieren Sie die Wohnung fachgerecht, ist das kein Kündigungsgrund, auch wenn die Baubewilligung fehlte oder kein befugter Gewerbetreibender gearbeitet hat. Anders ist es, wenn die Arbeiten der Wohnung erheblich schaden oder wichtige Interessen des Vermieters verletzen.

günstig für Mieter Umbau des Mieters und Schikane des Vermieters

Auch eine bauliche Veränderung, die eine Baubewilligung braucht, ist erlaubt, wenn die Substanz des Hauses unberührt bleibt, die Änderung nicht erheblich ist und leicht wieder beseitigt werden kann. Dann bleibt Ihre Pflicht gewahrt, die Wohnung im übernommenen Zustand zurückzustellen. Verweigert der Vermieter die Erlaubnis erkennbar nur, um Ihnen zu schaden, kann das als Schikane zu werten sein.

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