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Zählen meine Investitionen bei der Prüfung der Untermiete mit?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Untermieter, Vermieter
Wenn geprüft wird, ob Sie als Hauptmieter für die Untermiete zu viel verlangen, werden auch Ihre eigenen Aufwendungen berücksichtigt. Größere Investitionen zur Behebung von Kriegsschäden zählen dabei mit ihrem heutigen Wert mit. Sie stehen also nicht Ihrer Einnahme ungemindert gegenüber.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1958, zuletzt bestätigt am 03.08.2023 (8 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1958)

Bei Prüfung der Frage, ob eine unverhältnismäßig hohe Gegenleistung im Sinne des § 19 Abs 2 Z 19 MG 2.Fall vorliegt, sind Investitionen, die der Hauptmieter zur Behebung von Kriegsschäden bedeutenden Umfanges gemacht hat, mit dem Zeitwert zu berücksichtigen. Die Bestimmungen des § 9 Abs 2 lit b und Abs 3 des NeuVG, BGBl 1956/225 enthalten ähnliches Gedankengut (vgl auch MietSlg 4667).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0068109 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 8.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Investitionen des Untermieters

Meist nicht. Bei der Frage, ob der Untermietzins unverhältnismäßig hoch ist, geht es um die Leistungen des Hauptmieters. Aufwendungen, die der Untermieter selbst tätigt, bleiben in der Regel unberücksichtigt, weil sie dem Hauptmieter vorerst nichts nützen und der Untermieter dafür ohnehin einen Ersatzanspruch hat.

günstig für Vermieter Beweislast beim überhöhten Untermietzins

Wird Ihnen als Mieter wegen einer unverhältnismäßig hohen Gegenleistung gekündigt, müssen Sie selbst vorbringen und beweisen, welche eigenen Leistungen Sie dem Dritten erbracht haben. Nur solche Leistungen können die Frage der Unverhältnismäßigkeit zu Ihren Gunsten beeinflussen.

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