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Wie lange darf der Untervermieter seine Investitionen auf mich umlegen?

günstig für Untermieter betrifft Untermieter, Untervermieter, Hauptmieter
Der Gebrauchswert der Investition wird auf die voraussichtliche restliche Nutzungsdauer aufgeteilt, nicht auf die Dauer Ihres Untermietvertrags. Das gilt auch dann, wenn Ihr Vertrag kürzer läuft als diese Nutzungsdauer. Nur wenn Sie einen Pauschalbetrag für übergebene Investitionen gezahlt haben, wird dieser auf die Vertragszeit verteilt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2001, zuletzt bestätigt am 20.02.2020 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2001)

Der Gebrauchswert der Investition zum Zeitpunkt des Abschlusses des Untermietvertrages ist auf den Zeitraum der voraussichtlichen restlichen Nutzungsdauer der Investition aufzuteilen. Nicht einmal dann, wenn die Vertragszeit des Untermietverhältnisses kürzer ist als die Nutzungsdauer wäre, bestimmt die Vertragszeit den Aufteilungszeitraum, weil dies zu unbilligen Ergebnissen führen würde. Die Dauer eines Untermietverhältnisses ist nur dort maßgeblich, wo der Untermieter einen Pauschalbetrag für ihm übergebene Investitionen leistete, dessen Zuordnung auf die Bestandzeit zu erfolgen hat. Es gibt keine Investitionen, deren Gebrauchswert nicht auf einen bestimmten Zeitraum aufgeteilt werden könnte. Der Aufwand für Architektenleistungen, Bauaufsicht, statische Berechnungen und Entfernung von Wänden samt zugehöriger Arbeitszeit ist auf die Gesamtnutzungsdauer der jeweils hergestellten baulichen Veränderungen, die für den Untermieter von objektivem Nutzen sind, aufzuteilen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0115308 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Im Gesetz

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