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Welcher Kündigungsgrund gilt, wenn ich die Wohnung weitergegeben habe?

günstig für Mieter betrifft Mieter, Vermieter, Untermieter
Auf die Weitergabe einer Wohnung ist nur der dafür geschaffene besondere Kündigungsgrund anzuwenden. Der andere Kündigungsgrund, der das Horten mehrerer Wohnungen verhindern soll, kommt in diesem Fall nicht zur Anwendung.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1983, zuletzt bestätigt am 24.07.2024 (26 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1983)

Auf den Fall der Weitergabe einer Wohnung ist nur § 30 Abs 2 Z 4 MRG als die hiefür getroffene speziellere Regelung anzuwenden und nicht § 30 Abs 2 Z 6 MRG, der als Abhilfe gegen das Horten mehrerer Wohnungen durch den Mieter gedacht ist.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070500 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 4 von 26.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Vermieter Unentgeltliche Überlassung als Weitergabe

Ja, wenn Sie ihm den Gebrauch überlassen. Ob Sie dafür Geld nehmen oder nicht, spielt für diesen Kündigungsgrund keine Rolle. Entscheidend ist, dass Sie das Objekt verlassen und ein Dritter es übernimmt — solange Sie selbst regelmäßig darin wohnen, liegt keine Weitergabe vor.

günstig für Vermieter Wohnungsweitergabe an nahe Angehörige

Nur unter Voraussetzungen. Geben Sie die Wohnung an eine andere Person weiter, kann der Vermieter kündigen. Dagegen können Sie sich nur wehren, wenn diese Person eintrittsberechtigt ist und die Wohnung selbst dringend zum Wohnen benötigt.

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