Kann ich zum Höchstgericht, wenn mein Verfahren aufgehoben wurde?
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Ständige Rechtsprechung seit 1992, zuletzt bestätigt am 23.02.2022 (9 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1992)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Analog § 519 Abs 1 Z 1 ZPO zulässiger Vollrekurs gegen einen Zurückweisungsbeschluss im Zusammenhang mit einem Rekurs wegen eines Zwischenfeststellungsantrags.OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022
- Hier: Zurückweisung eines Rekurses gegen einen Sachbeschluss durch das Rekursgericht aus formellen Gründen.OGH 5 Ob 226/02z, 15.10.2002
- Der Rekurs ist dann, wenn er sich nicht gegen einen Sachbeschluss richtet, einseitig und die Rekursfrist beträgt nur 14 Tage. Das gilt auch für einen Rekurs gegen die Zurückweisung eines Rekurses durch das Rekursgericht (MietSlg 47.541).OGH 5 Ob 183/99v, 07.04.2000
- Erfolgt keine Zurückweisung eines Antrags sondern bloß eine Aufhebung des Verfahrens als nichtig, weshalb § 519 Abs 1 Z 1 ZPO nicht zur Anwendung gelangt (vgl MietSlg 47.681, 47.685, 47.541), resultiert daraus die Unanfechtbarkeit dieses Beschlusses.OGH 5 Ob 207/99y, 31.08.1999
- Der Revisionsrekurs gegen einen rekursgerichtlichen Beschluss, mit dem der Rekurs gegen den erstgerichtlichen Sachbeschluss aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde, ist wegen der nach § 37 Abs 3 Z 16 MRG gebotenen analogen Anwendung des § 519 Abs 1 Z 1 ZPO ohne Rücksicht auf das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage und ohne Rücksicht auf den Wert des Entscheidungsgegenstandes zulässig (hier: Verfahren betreffend die Neufestsetzung von Nutzwerten - § 26 Abs 1 Z 1 WEG).OGH 5 Ob 77/95, 27.06.1995
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070515 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 9.
- OGH 4 Ob 199/21z, 23.02.2022, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Mietrechtsgesetz (MRG) § 37 · Entscheidungen im Verfahren außer Streitsachen
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Wurde Ihr Antrag abgewiesen, ohne dass die Gegenseite dazu gehört wurde, und hat das zweite Gericht diese Abweisung bestätigt, ist der Weg zum Obersten Gerichtshof verschlossen. Auch ein außerordentliches Rechtsmittel ist dann ausgeschlossen. Dass Ihnen der Beschluss oder der Rekurs zugestellt wurde, ändert daran nichts.
Ja. Auch wenn das einstweilige Verbot durch Zeitablauf überholt ist, bleibt Ihr Rechtsschutzinteresse bestehen, solange die Verfügung nicht aufgehoben wurde. Das gilt für den Gegner der gefährdeten Partei, nicht aber für den Antragsteller, dessen Antrag abgewiesen wurde.