Kann ich gegen die abgelehnte einstweilige Verfügung zum Höchstgericht?
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Ständige Rechtsprechung seit 1993, zuletzt bestätigt am 16.01.2020 (58 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1993)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Auch die Zustellung des Rekurses an den Beklagten beseitigt in einem solchen Fall den Ausschluss der Zulässigkeit des Revisionsrekurses nicht.OGH 2 Ob 29/26t, 26.02.2026
- Hier: Die bloße Zustellung der Provisorialentscheidung ist einer durch richterliche Anordnung eröffneten Äußerungsmöglichkeit nicht gleichzuhalten.OGH 2 Ob 155/20p, 14.10.2020
- Hier: Antrag auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung gemäß § 382h EO (iVm § 97 ABGB).OGH 1 Ob 101/20i, 24.06.2020
- Die bloße Zustellung des den Sicherungsantrag enthaltenden Protokolls ist einer durch richterliche Anordnung eröffneten Äußerungsmöglichkeit nicht gleichzuhalten.OGH 1 Ob 101/20i, 24.06.2020
- Der Einvernahme des Gegners ist es nicht gleichzuhalten, wenn das Erstgericht ihm (irrig) ohne Anhörung den Beschluss zustellt, womit es die Einstweilige Verfügung abgewiesen hat.OGH 4 Ob 57/19i, 24.09.2019
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- Siehe zu einem auf mehrere selbständige Anspruchsgrundlagen gestützten Begehren auch RS0130925.OGH 7 Ob 132/16m, 03.08.2016
- Die Revisionsrekursbeschränkung des § 402 Abs 2 EO gilt auch im Verfahren zur Sicherung mietrechtlicher Ansprüche, die gemäß § 37 Abs 1 MRG in einem Verfahren nach § 37 Abs 3 MRG geltend zu machen sind (§ 37 Abs 3 Z 20 MRG).OGH 5 Ob 236/13m, 21.01.2014
- In einem solchen Fall kann auch kein außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben werden.OGH 4 Ob 172/09m, 20.10.2009
- Die Anfechtbarkeit der Bestätigung eines ohne Anhörung des Verfügungsgegners zurückgewiesenen Sicherungsantrags ist nämlich nicht anders zu beurteilen als die Bestätigung eines ohne Anhörung des Verfügungsgegners abgewiesenen Sicherungsantrags.OGH 1 Ob 232/03d, 18.11.2003
- Dagegen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (so schon 1 Ob 143/99g).OGH 1 Ob 245/03s, 18.11.2003
- Der Revisionsrekurs gegen die Bestätigung einer ohne vorherige Anhörung des Verfügungsgegners ausgesprochenen Zurückweisung eines Sicherungsantrags aus formellen Gründen ist jedenfalls unzulässig.OGH 1 Ob 226/02w, 25.10.2002
- Ist aber ein Revisionsrekurs jedenfalls unzulässig, dann ist er unabhängig davon zurückzuweisen, ob von den Vorinstanzen eine erhebliche Rechtsfrage im Sinn des § 528 Abs 1 ZPO zu behandeln war.OGH 4 Ob 134/01m, 12.09.2001
- In einem solchen Fall kann auch kein außerordentlicher Revisionsrekurs erhoben werden.OGH 4 Ob 52/00a, 14.03.2000
- Das gilt auch dann, wenn der Sicherungsantrag ohne Anhörung des Gegners aus formellen Gründen zurückgewiesen wurde.OGH 2 Ob 269/97s, 09.10.1997
- In einem solchen Falle ist der Rekurs - anders als nach § 402 Abs 1 Satz 1 ZPO - einseitig.OGH 4 Ob 110/97y, 22.04.1997
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012260 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 58.
- OGH 5 Ob 123/19b, 16.01.2020, Fall aus Wien
- OGH 9 ObA 23/19a, 28.03.2019, Fall aus Tirol
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Bestätigt das Gericht zweiter Instanz das Ersuchen an das Grundbuchsgericht, ein bewilligtes Veräußerungs- und Belastungsverbot zu vollziehen, ist dagegen kein Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof zulässig. Die Ausnahme, die es sonst bei einstweiligen Verfügungen gibt, gilt hier nicht.
Hebt das Berufungsgericht das Urteil über einen Zwischenantrag auf und weist den Antrag zurück, weil die Voraussetzungen fehlen, können Sie dagegen einen Rekurs erheben.