Zum Inhalt springen

Kann ich die Aufhebung durch das Rekursgericht bekämpfen?

betrifft Kläger, Beklagter, Rechtsmittelwerber
Hebt das Rekursgericht eine Entscheidung auf und erklärt den Weg zum Obersten Gerichtshof für zulässig, ist das nur anfechtbar, wenn es tatsächlich um eine bedeutsame Rechtsfrage geht. Wer im Rechtsmittel im Wesentlichen ohnehin dieselbe Rechtsansicht vertritt wie das Gericht, bringt keine solche Frage vor.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1997, zuletzt bestätigt am 31.07.2026 (10 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1997)

Ein rekursgerichtlicher Aufhebungsbeschluss, in dem die Zulässigkeit des Rekurses an den Obersten Gerichtshof ausgesprochen wurde, ist nur anfechtbar, wenn die Entscheidung von der Lösung einer Rechtsfrage des materiellen Rechts oder des Verfahrensrechts abhängt, der zur Wahrung der Rechtseinheit, Rechtssicherheit oder Rechtsentwicklung erhebliche Bedeutung zukommt (hier: keine erhebliche Rechtsfrage, wenn Rekurswerber im wesentlichen ohnehin die Rechtsansicht des Rekursgerichtes vertritt und seine Rechtsausführungen zu keiner Korrektur der rechtlichen Beurteilung des Rekursgerichtes führen sollen).

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0107971 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 10.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Verfahrensrecht · Aufhebungsbeschluss ohne Rechtsmittelzulassung
Verfahrensrecht · Rechtsmittel gegen Aufhebungsbeschluss
Verfahrensrecht · Anfechtung nach eigener erfolgreicher Berufung
Verfahrensrecht · Anfechtbarkeit eines Aufhebungsbeschlusses
Verfahrensrecht · Prüfumfang beim Rekurs gegen Aufhebung