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Wer muss beweisen, dass der Pachtvertrag nur zum Schein besteht?

günstig für Mieter betrifft Vermieter, Mieter, Pächter
Der Vermieter. Behauptet er, die Unternehmenspachtverträge seien nur vorgeschoben und in Wahrheit seien Untermietverträge geschlossen worden, muss er das beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1988, zuletzt bestätigt am 21.10.2020 (1 Entscheidung).

So hat das Gericht es formuliert (1988)

Der Vermieter hat zu beweisen, daß es sich bei den Unternehmenspachtverträgen um Scheingeschäfte handelt und in Wahrheit jeweils (Untermietverträge) Mietverträge geschlossen wurden.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070648 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

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Der Vermieter muss zuerst nachweisen, dass Sie die Wohnung nicht regelmäßig benützen. Gelingt ihm das, sind Sie an der Reihe: Sie müssen beweisen, dass Sie in nächster Zukunft zurückkehren und die Abwesenheit nur eine absehbare vorübergehende Unterbrechung ist.

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