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Wer muss beweisen, dass ein Vertrag nur zum Schein war?

günstig für Kläger betrifft Vertragspartner, Kläger, Beklagte, Käufer, Verkäufer
Derjenige, der sich darauf beruft. Wollen Sie Ansprüche Ihres Vertragspartners mit dem Einwand abwehren, das Geschäft sei nur zum Schein geschlossen worden, müssen Sie die Voraussetzungen dafür beweisen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1982, zuletzt bestätigt am 11.02.2025 (14 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1982)

Wer sich zur Abwehr von Ansprüchen seines Vertragspartners auf das Vorliegen eines Scheingeschäftes beruft, muss die Voraussetzungen des § 916 Abs 1 ABGB beweisen (so schon 7 Ob 293/74).

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0018084 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 14.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Beklagter Scheineinwand gegen einen Notariatsakt

Ja. Auch gegen einen Notariatsakt können Sie einwenden, dass die Erklärung nur zum Schein abgegeben wurde. Wurde damit ein anderes Geschäft verdeckt, kann dieses verdeckte Geschäft gültig sein und wird nach seinem wahren Inhalt beurteilt.

günstig für Beklagter Beweislast bei reiner Schädigungsabsicht

Wirft jemand dem anderen vor, ein Recht nur zum Schaden des Gegners ausgeübt zu haben, muss er das auch beweisen. Die Beweislast trifft also denjenigen, der diesen Vorwurf erhebt.

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