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Kann ein Student die untervermietete Wohnung selbst brauchen?

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Ein Student, der bisher mit seinen Eltern und der sechsjährigen Schwester in einer Wohnung lebt und dort nur ein von allen Seiten zugängliches Zimmer hat, braucht die untervermietete Wohnung dringend selbst. Der dringende Eigenbedarf ist in einem solchen Fall zu bejahen.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1995, zuletzt bestätigt am 06.09.2022 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1995)

Dringender Eigenbedarf eines Studenten, der bisher gemeinsam mit seinen Eltern und der sechsjährigen Schwester in einer Wohnung wohnt, und dort ein von allen Seiten her zugängliches Zimmer zur Verfügung hat, an der untervermieteten Wohnung ist zu bejahen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0070687 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 6.

Im Gesetz

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Mieter Dringendes Wohnbedürfnis beim Eintritt

Ob Sie die Wohnung des verstorbenen Mieters dringend brauchen, hängt davon ab, worauf Sie sonst ausweichen könnten. Haben Sie eine eigene, früher bewohnte Wohnung, wird strenger geprüft; sonst muss die andere Wohnmöglichkeit ausreichend, gleichartig und rechtlich abgesichert sein. Ein Wohnen im Haus der Eltern ist nicht abgesichert, weil es jederzeit widerrufen werden kann.

günstig für Mieter Eigene Mietrechte eines minderjährigen Kindes

Ja, das ist möglich. Ein besonderer Grund dafür, dass ein minderjähriges Kind eigene Mietrechte benötigt, kann darin liegen, dass sein familienrechtlicher Anspruch auf Wohnen tatsächlich nicht durchsetzbar ist.

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