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Zählt die Beschreibung mit, wenn mein Patentschutz bestimmt wird?

günstig für Patentinhaber betrifft Patentinhaber, Erfinder, Mitbewerber, Unternehmer
Ja. Für den Umfang Ihres Schutzes kommt es auf den Wortlaut des erteilten Patents an, wie ihn Beschreibung und Zeichnungen erläutern. Ob die Akten aus dem Erteilungsverfahren für einen engeren Umfang sprechen, spielt keine Rolle.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1965, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (14 Entscheidungen).

Stichwort des Gerichts (1965)

Berücksichtigung der Beschreibung des Patents bei Feststellung des Schutzumfanges.

Der Gerichtshof hat hier nur ein Stichwort festgehalten. Die Regel selbst steht in den Ergänzungen und Entscheidungen, die diesen Rechtssatz tragen.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071072 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 2 von 14.

Genannte Normen

EPÜ Art69 Abs1; PatG 1970 §22; PatG 1970 §91; PatG 1970 §147

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