Werden Patentansprüche wie ein normaler Vertrag ausgelegt?
betrifft Patentinhaber, Erfinder, Mitbewerber, Unternehmer
Für Patente gelten eigene Auslegungsregeln. Die frühere Ansicht, Patentansprüche seien wie gewöhnliche Willenserklärungen auszulegen, stammt aus der Zeit vor der eigenen gesetzlichen Regelung.
Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden
Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (4 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2003)
Für Patente bestehen eigene Auslegungsregeln; die Rechtsprechung, wonach Patentanmeldungen und insbesondere die Patentansprüche darin Willenserklärungen sind, die nach den allgemeinen Grundsätzen über die Auslegung von Willenserklärungen auszulegen sind, geht auf die Rechtslage vor Inkrafttreten des § 22a PatG zurück.
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118278 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 4.
- OGH 4 Ob 35/25p, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 36/25k, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 1/22h, 20.12.2022, Fall aus Wien
Im Gesetz
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