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Wie weit reicht der Schutz, den mein Patent mir gibt?

betrifft Patentinhaber, Erfinder, Mitbewerber, Unternehmer
Gegenstand der Erfindung ist der in den Patentansprüchen beschriebene Lösungsgedanke zusammen mit der Aufgabe, die er löst. Er bestimmt, wie weit der Schutz reicht, den das Patent seinem Inhaber gibt.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1973, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (19 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1973)

"Gegenstand der Erfindung" im Sinne des § 22 Abs 1 PatG ist der in den Patentansprüche definierte Lösungsgedanke im Zusammenhang mit der durch ihn gelösten Aufgabe; er bestimmt das Wesen und den Umfang des dem Patentinhaber gewährten Schutzes, also den sogenannten "Schutzumfang" des Patents.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 8 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071537 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 19.

Genannte Normen

PatG 1970 §22 Abs1

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