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Schadet es, wenn ich mein Wegerecht nie im Grundbuch eintrug?

günstig für Grundeigentümer betrifft Grundeigentümer, Nachbarn
Allein deswegen nicht. Wer ein durch langjährige Nutzung erworbenes Wegerecht nicht rechtzeitig im Grundbuch eintragen lässt, handelt dadurch für sich genommen noch nicht auffallend sorglos. Ein Notweg darf Ihnen also nicht schon aus diesem einen Grund verweigert werden.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 1984, zuletzt bestätigt am 19.12.2016 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1984)

Die Unterlassung der rechtzeitigen Verbücherung des (angeblich durch Ersitzung erworbenen) Wegerechtes durch den Antragsteller kann für sich allein nicht schon als eine zum Ausschluß des Rechtes auf Einräumung eines Notweges führende auffallende Sorglosigkeit beurteilt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071123 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

NWG §2 Abs1

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