Zum Inhalt springen

Muss ich auf Feststellung oder auf Eintragung meines Wegerechts klagen?

günstig für Wegeberechtigter betrifft Wegeberechtigte, Grundeigentümer, Käufer, Nachbarn
Beides führt zum Ziel. Stellt das Gericht fest, dass Sie das Recht durch langjährige Nutzung erworben haben, können Sie es damit im Grundbuch eintragen lassen; das Gericht kann den Gegner aber auch gleich zur Einwilligung verurteilen. Sie dürfen die Eintragung dann selbst beim Grundbuchsgericht beantragen oder sie erzwingen lassen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (11 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1972)

Auf Grund eines Urteiles, das die Ersitzung einer Dienstbarkeit feststellt, kann die Einverleibung des Rechtes im öffentlichen Buch erfolgen. Über den Einverleibungsanspruch kann jedoch auch ein Leistungsurteil ergehen. Begehrte der Kläger ein Feststellungsurteil und erließ das Prozeßgericht ein Leistungsurteil, liegt keine Verletzung des § 405 ZPO vor, weil mit beiden Formulierungen nur ein und dasselbe Ergebnis angestrebt und erreicht wird.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Alle 6 Ergänzungen anzeigen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 11.

Im Gesetz

Teilen WhatsApp Facebook LinkedIn E-Mail

Verwandte Fragen

Eigentum und Grundbuch · Feststellungsklage bei Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Feststellung und Eintragung einer Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Streitanmerkung bei Ersitzung
Eigentum und Grundbuch · Anspruch auf Eintragung der Dienstbarkeit
Eigentum und Grundbuch · Klage auf Einwilligung in die Eintragung