Muss ich auf Feststellung oder auf Eintragung meines Wegerechts klagen?
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Beides führt zum Ziel. Stellt das Gericht fest, dass Sie das Recht durch langjährige Nutzung erworben haben, können Sie es damit im Grundbuch eintragen lassen; das Gericht kann den Gegner aber auch gleich zur Einwilligung verurteilen. Sie dürfen die Eintragung dann selbst beim Grundbuchsgericht beantragen oder sie erzwingen lassen.
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Ständige Rechtsprechung seit 1972, zuletzt bestätigt am 16.12.2025 (11 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1972)
Auf Grund eines Urteiles, das die Ersitzung einer Dienstbarkeit feststellt, kann die Einverleibung des Rechtes im öffentlichen Buch erfolgen. Über den Einverleibungsanspruch kann jedoch auch ein Leistungsurteil ergehen. Begehrte der Kläger ein Feststellungsurteil und erließ das Prozeßgericht ein Leistungsurteil, liegt keine Verletzung des § 405 ZPO vor, weil mit beiden Formulierungen nur ein und dasselbe Ergebnis angestrebt und erreicht wird.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Der Erwerber des einzutragenden Rechts hat die Wahl, direkt beim Grundbuchsgericht um die Einverleibung anzusuchen oder sie über das Exekutionsgericht zu erzwingen.OGH 1 Ob 159/25a, 16.12.2025
- Dass nach der Rechtsprechung auf Grund eines Urteils, mit dem das Bestehen einer Dienstbarkeit festgestellt wird, deren Eintragung ins Grundbuch erfolgen kann, bedeutet nicht, dass sich die Bedeutung des Feststellungsurteils in der Verbücherung des Rechtes erschöpft.OGH 9 Ob 117/06f, 09.05.2007
- Eine Verbindung der auf §523 ABGB gestützten Feststellung mit dem Begehren auf grundbücherliche Einverleibung der Dienstbarkeit zulässig.OGH 6 Ob 140/05i, 14.07.2005
- Gegen eine Kumulierung des Feststellungsbegehrens mit dem Begehren auf Einverleibung der Dienstbarkeit bestehen keine Bedenken.OGH 1 Ob 230/03k, 18.03.2004
- Hier: Ersitzung des Eigentumsrechtes.OGH 2 Ob 36/03p, 13.03.2003
Alle 6 Ergänzungen anzeigen
- Hier: Feststellungsbegehren insbesondere wegen Rechtsbestreitung durch Beklagten zugelassen; die Frage, ob statt oder neben Feststellungsbegehren eine Leistungsklage möglich ist, wird offengelassen.OGH 8 Ob 546/86, 19.06.1986
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0012126 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 11.
- OGH 1 Ob 159/25a, 16.12.2025, Fall aus Salzburg
Im Gesetz
- Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) § 523
- ABGB § 1498
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 226
- ZPO § 405
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