Darf ein Verein den Prozess für mich im eigenen Namen führen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1969, zuletzt bestätigt am 13.12.2022 (47 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1969)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Unzulässigkeit der Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag, dass die Gesellschaft im (Feststellungs-)Verfahren über die Wirksamkeit eines Gesellschafterbeschlusses geklagt wird.OGH 6 Ob 29/24v, 13.08.2025
- Hier: Klage einer Versicherten auf Deckung hinsichtlich einer anderen Mitversicherung.OGH 7 Ob 220/20h, 26.05.2021
- Hier: Testamentsvollstrecker nach deutschem Recht.OGH 2 Ob 229/16i, 28.09.2017
- Anders, wenn die Klagebefugnis in einer materiellen ausländischen Rechtsvorschrift angeordnet ist.OGH 2 Ob 229/16i, 28.09.2017
- Hier: Mit dem Vorbringen, ein Dritter sei „über die Klagsführung informiert“ und habe „die Geltendmachung des Ablöserechts an den Kläger abgetreten“, stützt sich der Kläger nicht auf die Abtretung des materiellen Rechts, sondern auf jene der Klagebefugnis.OGH 4 Ob 245/12a, 18.06.2013
Alle 14 Ergänzungen anzeigen
- Das Gesetz kann die Prozessführung im eigenen Namen über ein fremdes Recht zwar anordnen und ordnete sie in manchen Fällen auch an, unzulässig ist nach österreichischem Recht im Gegensatz zum deutschen Recht aber die gewillkürte Prozessstandschaft, weil die Klagebefugnis als unverzichtbarer öffentlich-rechtlicher Anspruch nicht von dem ihr zugrunde liegenden materiellen Recht abtrennbar ist.OGH 1 Ob 40/01s, 27.04.2001
- Dies gilt auch dann, wenn die Zession mit nachträglicher Einziehungsermächtigung zwischen Personen stattfindet, die beide einem Rechtsbereich angehören, in dem eine derartige Prozessstandschaft für zulässig angesehen wird, und auch dann, wenn kollisionsrechtlich auf eine solche Rechtsordnung verwiesen wird.OGH 8 Ob 364/97f, 25.06.1998
- Aus einer gewillkürten Prozessstandschaft kann eine Klageberechtigung nicht abgeleitet werden.OGH 1 Ob 2346/96y, 16.12.1996
- Auch auf den Kartellbevollmächtigten "Marktregelungsvertrag" - Ski.OGH 4 Ob 342/81, 19.05.1981
- Hier: Abtretung der Ansprüche der einzelnen Wohnungseigentümer an einen Verein zur Prozeßführung.OGH 3 Ob 650/79, 09.04.1980
- Zu gründende Wassergenossenschaft.OGH 1 Ob 33/79, 09.01.1980
- Keine Vertretung des Tiroler Kleingewerbefonds durch das Land Tirol.OGH 1 Ob 501/79, 10.01.1979
- Auch der Vorbehalt des Prozessführungsrechtes der Verkäufers durch Verpflichtung zur Prozessführung gegenüber dem Käufer zur Klärung des von einem Dritten bestrittenen Rechts an der Kaufsache, wenn die materiellrechtlichen Beziehungen zwischen Verkäufer und Käufer (infolge fixer Kaufpreisvereinbarung) vom Ausgang des Prozesses gegen den Dritten unberührt bleiben.OGH 1 Ob 691/77, 09.11.1977
- Teilrechte aus einem Miteigentum, die außerhalb desselben nicht bestehen können.OGH 7 Ob 216/74, 21.11.1974
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0032788 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 3 von 47.
- OGH 7 Ob 160/22p, 13.12.2022, Fall aus Wien
- OGH 5 Ob 190/19f, 20.02.2020, Fall aus Wien
- OGH 2 Ob 1/16k, 16.11.2016, Fall aus Wien
Im Gesetz
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Ja. Haben Sie in Österreich ein Gericht angerufen, das örtlich oder sachlich nicht zuständig ist, kann die Sache nach den innerstaatlichen Regeln an das richtige Gericht überwiesen werden. Das europäische Zuständigkeitsrecht steht dem nicht entgegen.
Wird aus dem Einzelunternehmen eine Personengesellschaft, ist das keine bloße Richtigstellung des Namens, sondern ein Wechsel der Partei, der ohne Zustimmung der Gegenseite nicht zulässig ist. Für den laufenden Rechtsstreit bleibt das aber ohne Auswirkung. Sie müssen Ihr Begehren auch nicht auf Leistung an den Nachfolger umstellen, dürfen es aber.