Gelten die Regeln für Diensterfindungen auch für Vorstandsmitglieder?
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Rechtsprechung seit 1985, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (2 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1985)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Hier: Ungeachtet des Vorliegens eines Dienstvertrags Verneinung der Dienstnehmereigenschaft des Klägers als Gesellschafter-Geschäftsführer mit Sperrminorität für den Zeitraum bis zur Abtretung der Geschäftsanteile.OGH 9 ObA 70/21s, 20.10.2021
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071234 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 2.
- OGH 9 ObA 70/21s, 20.10.2021, Fall aus Tirol
Genannte Normen
PatG 1970 §6; PatG 1970 §7; PatG 1970 §8; PatG 1970 §9; PatG 1970 §10; PatG 1970 §11; PatG 1970 §12; PatG 1970 §13; PatG 1970 §14; PatG 1970 §15; PatG 1970 §16; PatG 1970 §17
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Die Regeln über Diensterfindungen sollen den persönlich abhängigen Dienstnehmer schützen, der seinem Arbeitgeber sozial und wirtschaftlich unterlegen ist. Sie sichern ihm den Anspruch auf ein Patent und auf eine Vergütung, wenn der Arbeitgeber die überlassene Erfindung benützt.
Ja, das ist möglich. Auch eine Vergütung für eine Diensterfindung kann ein Entgeltbestandteil sein, der sich auf die Abfertigung auswirkt. Sie bleibt bei der Berechnung also nicht zwingend außer Betracht.