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Kann das Gericht meine künftige Erfindervergütung pauschal festsetzen?

günstig für Arbeitgeber betrifft Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Erfinder
Nein. Eine Pauschale für die Zukunft können nur Sie und der Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Ein Gericht kann sie nicht durch Urteil festlegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (6 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1978)

Der Vergütungsanspruch nach § 8 PatG kann grundsätzlich für die Zukunft in Form eines Pauschalbetrages nur auf Grund einer vertraglichen Vereinbarung der Parteien, nicht aber durch Richterspruch festgesetzt werden.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 6.

Genannte Normen

PatG 1970 §8

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitnehmer Pauschalvergütung für eine Diensterfindung

Nein. Sie dürfen mit Ihrem Dienstgeber nach der Meldung einer Erfindung eine pauschale Vergütung vereinbaren, und diese Vereinbarung ist grundsätzlich wirksam. Ein darin enthaltener Verzicht hindert Sie aber nicht daran, die Summe später anpassen zu lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

günstig für Arbeitnehmer Nachträgliche Vergütung einer Diensterfindung

Ja. Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Vergütung geeinigt, weil man annahm, die Erfindung bringe bestimmte Vorteile nicht, und können Sie später beweisen, dass es diese Vorteile doch gab, liegt darin eine wesentliche Änderung der Verhältnisse. Dann kann die Vergütung neu bemessen werden. Auch eine Klage auf bloße Feststellung hält die Frist auf.

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