Kann das Gericht meine künftige Erfindervergütung pauschal festsetzen?
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Ständige Rechtsprechung seit 1978, zuletzt bestätigt am 20.10.2021 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1978)
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Dies gilt nicht nur für einen Leistungsanspruch; für eine Feststellungsklage im Sinne des § 228 ZPO gilt dies jedenfalls dann, wenn dieser auf die Entrichtung einer in einem bestimmten Prozentsatz des Erlöses aus einer bestimmten Verwertungsart bestehenden Vergütung gerichtet ist.OGH 9 ObA 92/98i, 02.09.1998
- Das Gericht kann nämlich das künftige Ausmaß der Inanspruchnahme der Diensterfindung (die einzelnen Benützungshandlungen) nicht mit Sicherheit feststellen und kann auch nicht die künftige rechtliche Entwicklung vorhersehen.OGH 9 ObA 92/98i, 02.09.1998
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071298 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 9 ObA 70/21s, 20.10.2021, Fall aus Tirol
Genannte Normen
PatG 1970 §8
Die andere Seite
Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.
Nein. Sie dürfen mit Ihrem Dienstgeber nach der Meldung einer Erfindung eine pauschale Vergütung vereinbaren, und diese Vereinbarung ist grundsätzlich wirksam. Ein darin enthaltener Verzicht hindert Sie aber nicht daran, die Summe später anpassen zu lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.
Ja. Haben Sie sich mit Ihrem Arbeitgeber über die Vergütung geeinigt, weil man annahm, die Erfindung bringe bestimmte Vorteile nicht, und können Sie später beweisen, dass es diese Vorteile doch gab, liegt darin eine wesentliche Änderung der Verhältnisse. Dann kann die Vergütung neu bemessen werden. Auch eine Klage auf bloße Feststellung hält die Frist auf.