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Ist meine Erfindervergütung endgültig, wenn ich eine Pauschale unterschrieb?

günstig für Arbeitnehmer betrifft Arbeitnehmer, Erfinder, Arbeitgeber, Unternehmen
Nein. Sie dürfen mit Ihrem Dienstgeber nach der Meldung einer Erfindung eine pauschale Vergütung vereinbaren, und diese Vereinbarung ist grundsätzlich wirksam. Ein darin enthaltener Verzicht hindert Sie aber nicht daran, die Summe später anpassen zu lassen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen dafür vorliegen.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Rechtsprechung seit 2009, zuletzt bestätigt am 28.03.2017 (2 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2009)

Der Abschluss einer pauschalen Vergütungsvereinbarung für eine Diensterfindung nach deren Meldung bei aufrechtem Dienstverhältnis ist zulässig und grundsätzlich wirksam. Eine darin enthaltene Verzichtsklausel hindert jedoch in Anbetracht des § 17 PatG die nachträgliche Anpassung der Vergleichssumme unter den Bedingungen des § 10 PatG nicht.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0124960 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 2.

Genannte Normen

PatG 1970 §8; PatG 1970 §10; PatG 1970 §17

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Die andere Seite

Zum selben Thema hat das Gericht auch Regeln aufgestellt, die für die Gegenseite günstig sind.

günstig für Arbeitgeber Pauschale Erfindervergütung für die Zukunft

Nein. Eine Pauschale für die Zukunft können nur Sie und der Arbeitgeber vertraglich vereinbaren. Ein Gericht kann sie nicht durch Urteil festlegen.

günstig für Arbeitgeber Widerrufsvorbehalt beim Überstundenpauschale

Bei einer wirksam vereinbarten Überstundenpauschale können Sie und Ihr Arbeitgeber vereinbaren, dass die Pauschale widerrufen werden darf. Ebenso kann vereinbart werden, dass unter bestimmten Umständen wieder einzeln abgerechnet wird.

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