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Zählt eine berichtigte Geburtsurkunde mehr als die ursprüngliche?

betrifft Versicherte, Pensionswerber, Zugewanderte, Behörden
Wird eine Eintragung im Personenstandsbuch nachträglich berichtigt, hat sie deswegen keine stärkere Beweiskraft. Auch die berichtigte Eintragung ist nur ein Beweismittel wie jedes andere.

Mit KI erklärt am 05.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Auch einer berichtigten Eintragung in einem Personenstandsbuch kommt keine größere Beweiskraft als einer gewöhnlichen Eintragung zu.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071328 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

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Im Gesetz

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