Welches Geburtsdatum gilt für meine Pension?
betrifft Versicherte, Pensionswerber, Versicherungsträger
Das Geburtsdatum, aus dem sich ergibt, ob jemand zu einem Stichtag ein bestimmtes Lebensjahr vollendet hat, ist eine Tatsache und kein Recht. Es unterliegt daher nicht den Regeln darüber, welches Land für ein Rechtsverhältnis maßgeblich ist.
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Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 09.07.2024 (6 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (1994)
Das Geburtsdatum eines Versicherten, aus dem sich ergibt, ob er an einem Stichtag ein bestimmtes Lebensjahr vollendet hat, ist eine biologische Tatsache und kein Recht oder Rechtsverhältnis, welches den Regeln über das internationale Privatrecht unterliegt.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ein Urteil eines türkischen Zivilgerichts, mit dem auf Antrag des Versicherten eine Berichtigung des Geburtsdatums im türkischen Personenstandregister angeordnet wird, kann lediglich als ausländische öffentliche Urkunde iSd § 293 ZPO zur Gewinnung entsprechender Tatsachenfeststellungen herangezogen werden, bindet aber die österreichischen Sozialversicherungsträger und Gerichte nicht (so bereits 10 ObS 200/03).OGH 10 ObS 124/16g, 11.10.2016
- Hier: Keine gesetzliche Grundlage für die Annahme eines fiktiven genauen Geburtsdatums im Obsorgeverfahren (anders als die Ermittlung eines Mindestalters im Asylverfahren).OGH 2 Ob 206/13b, 14.11.2013
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0043531 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 1 von 6.
- OGH 10 ObS 11/24a, 09.07.2024, Fall aus Wien
Im Gesetz
- Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) § 358 · Feststellung von Geburtsdaten
- Zivilprozessordnung (ZPO) § 503
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