Verletzt eine abgewandelte Bauweise trotzdem mein Patent?
günstig für Patentinhaber betrifft Patentinhaber, Erfinder, Mitbewerber, Unternehmer
Ob eine abgewandelte Ausführung der patentierten Erfindung gleichwertig ist, ist in erster Linie eine Rechtsfrage. Welches Verständnis ein Fachmann zum maßgeblichen Zeitpunkt hatte, lässt sich dagegen durch Beweise klären.
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Ständige Rechtsprechung seit 2008, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (13 Entscheidungen).
So hat das Gericht es formuliert (2008)
Ob Äquivalenz zur patentierten Erfindung vorliegt, ist zwar in erster Linie eine Rechtsfrage. Welches Verständnis ein Fachmann im maßgebenden Zeitpunkt hatte, ist allerdings ein objektivierendes, dem Beweis zugängliches Element.
Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen
- Ob eine Erfindung auf einer erfinderischen Tätigkeit beruht, ist grundsätzlich eine Rechtsfrage.OGH 17 Ob 24/09t, 19.11.2009
- Eine Beurteilung äquivalenter Benutzung setzt Feststellungen darüber voraus, welches Fachwissen eine Fachperson im Prioritätszeitpunkt besaß, ob die Austauschmittel dieselbe technische Wirkung erzielen wie die im Patent beschriebenen Lösungsmittel (das angegriffene Verfahren also von den für die patentgeschützte Lehre maßgeblichen technischen Gedanken Gebrauch macht) und ob der alternative Herstellungsweg für die Fachperson im Hinblick auf den damaligen Stand der Technik naheliegend war.OGH 17 Ob 6/08v, 20.05.2008
Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0123155 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen
Entscheidungen dazu
Im Portal: die neuesten 2 von 13.
- OGH 4 Ob 35/25p, 31.07.2025, Fall aus Wien
- OGH 4 Ob 36/25k, 31.07.2025, Fall aus Wien
Im Gesetz
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