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Worauf kommt es beim Verstehen eines Patentanspruchs an?

betrifft Patentinhaber, Erfinder, Mitbewerber, Unternehmer
Beim Auslegen von Patentansprüchen sind zwei Ziele gegeneinander abzuwägen: ausreichender Schutz für den Inhaber und ausreichende Sicherheit für andere. Für den Schutz zählt die objektive Bedeutung der Erfindung, wie sie in den Ansprüchen steht, nicht die Mühe des Erfinders. Für die Sicherheit anderer zählt, was ein Fachmann den Ansprüchen bei sachlicher Betrachtung entnimmt.

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Ständige Rechtsprechung seit 2003, zuletzt bestätigt am 31.07.2025 (7 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (2003)

Bei der Auslegung von Patentansprüchen sind die mit dem Patent verfolgten Ziele gegeneinander abzuwägen: ausreichender Schutz für den Patentinhaber und ausreichende Rechtssicherheit für Dritte. Für den ersten Gesichtspunkt ist die objektive Bedeutung der Erfindung, wie sie in den Patentansprüchen ihren Niederschlag gefunden hat, und nicht die subjektive Anstrengung des Erfinders maßgeblich; für den zweiten das, was der Fachmann bei objektiver Betrachtung den Patentansprüchen entnimmt.

Ergänzungen des Gerichts in späteren Entscheidungen

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0118279 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 3 von 7.

Genannte Normen

PatG 1970 §22a

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