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Haftet der Hersteller eines Bauteils für Schäden am ganzen Gerät?

günstig für Hersteller betrifft Konsument, Käufer, Hersteller, Importeur
Nur, wenn Sie das Teil als selbständiges Produkt erworben haben; das richtet sich nach der Verkehrsauffassung. War der fehlerhafte Teil schon im Endprodukt verbaut, haftet sein Hersteller nach dem Produkthaftungsgesetz nicht für die Schäden am Endprodukt. Scheidet seine Haftung aus, haftet dafür auch der Importeur des Endprodukts nicht.

Mit KI erklärt am 06.09.2026 · keine Rechtsberatung · Wo bekomme ich Hilfe? · Fehler melden

Ständige Rechtsprechung seit 1994, zuletzt bestätigt am 30.11.2016 (3 Entscheidungen).

So hat das Gericht es formuliert (1994)

Zu den sogenannten "Weiterfresserschäden": Nach § 1 PHG hat der Produzent eines fehlerhaften Teilproduktes für am Endprodukt verursachte Schäden nur einzustehen, wenn der Geschädigte dieses Teilprodukt als selbständiges Produkt erworben hat; ob dies der Fall ist, ist nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen (hier: Haftung des Erzeugers eines fehlerhaften Wasserschlauchs für am Motor des gekauften Personenkraftwagens entstandene Schäden verneint). Bei Verneinung der Haftung des Produzenten des fehlerhaften Teilproduktes für am Endprodukt verursachte Schäden scheidet jedenfalls auch eine Haftung des Importeurs des Endproduktes für solche Schäden aus.

Ein Rechtssatz ist eine Regel, die der Oberste Gerichtshof (OGH) in seinen Entscheidungen immer wieder anwendet. Dieser trägt die Nummer RS0071502 · im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) ansehen

Entscheidungen dazu

Im Portal: die neuesten 1 von 3.

Genannte Normen

PHG §1

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